Rechtsprechung
AG Dinslaken, 27.03.2017 - 33 C 194/16 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Angefallene Reparaturkosten sind erstattungspflichtig - Schutz des Geschädigten vorrangig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Dinslaken, 27.03.2017 - 33 C 194/16
der Geschädige den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13 -, Rn. 7, jeweils mwN).