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   AG Dippoldiswalde, 06.12.2005 - 1 C 401/05   

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https://dejure.org/2005,36103
AG Dippoldiswalde, 06.12.2005 - 1 C 401/05 (https://dejure.org/2005,36103)
AG Dippoldiswalde, Entscheidung vom 06.12.2005 - 1 C 401/05 (https://dejure.org/2005,36103)
AG Dippoldiswalde, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 1 C 401/05 (https://dejure.org/2005,36103)
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  • urteile-network.de PDF

    Rechtsberatungsgesetz, Regress Vermieter gegen Kunde und Versicherung, UE-Tarif

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Dresden, 09.12.2004 - 7 S 285/04

    Erforderliche Mietwagenkosten während der Reparaturzeit als erstattungsfähige

    Auszug aus AG Dippoldiswalde, 06.12.2005 - 1 C 401/05
    Zu den Ausführungen des Beklagten im Einzelnen hierzu wird auf III. der Klageerwiderung vom 24.05.2005 verwiesen, wo der Beklagte sich u. a. auf ein Urteil des Amtsgerichts Dresden, Az. 111 C 11644/03 vom 2 0.04.2004 beruft, ohne dabei zu berücksichtigen, dass das Urteil des Amtsgerichts bereits durch Urteil des Landgerichts vom 09.12.2004 unter dem Aktenzeichen 7 S 285/04 abgeändert worden war.

    Insoweit folgt das Gericht der in den Entscheidungsgründen des landgerichtlichen Urteils, Az. 7 S 285/04, vom 09.12.2004 dargelegten Rechtsauffassung, wonach von der Erlaubnispflicht nach Art. 1 § 1 RberG aufgrund der Zwecksetzung des Rechtsberatungsgesetzes, nämlich zu gewährleisten, dass die Interessen des Geschädigten neutral wahrgenommen werden, der Fahrzeugmietvertrag nicht umfasst wird, weil sich der Mietvertrag nicht als "Teilstück eines Verfahrens zur Entlastung des Geschädigten von der Schadensabwicklung einschließlich der damit verbundenen rechtlichen Angelegenheiten darstellt".

  • AG Dresden, 20.04.2004 - 111 C 11644/03
    Auszug aus AG Dippoldiswalde, 06.12.2005 - 1 C 401/05
    Zu den Ausführungen des Beklagten im Einzelnen hierzu wird auf III. der Klageerwiderung vom 24.05.2005 verwiesen, wo der Beklagte sich u. a. auf ein Urteil des Amtsgerichts Dresden, Az. 111 C 11644/03 vom 2 0.04.2004 beruft, ohne dabei zu berücksichtigen, dass das Urteil des Amtsgerichts bereits durch Urteil des Landgerichts vom 09.12.2004 unter dem Aktenzeichen 7 S 285/04 abgeändert worden war.
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