Rechtsprechung
AG Donaueschingen, 12.08.2009 - 11 C 65/09 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 503
Wird zitiert von ... (2)
- AG Berlin-Charlottenburg, 03.08.2012 - 216 C 159/11
Anrechnung der für die Vertretung durch das Inkassobüro im gerichtlichen …
Gelingt die Titulierung im gerichtlichen Mahnverfahren, dann wirkt sich das Nichteinschalten eines Rechtsanwaltes i.V.m. der Deckelung nach § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG erheblich schuldnerschützend aus (so auch AG Donaueschingen, Beschl. v. 12.8.2009 - 11 C 65/09, NJW-RR 2010, 503). - LG Magdeburg, 14.06.2011 - 9 O 683/11
Nebenforderungen i.S.d.§ 331 Abs. 3 ZPO
als Kosten seiner vorgerichtlichen Tätigkeit im Mahnverfahren verlangen; diese Kosten sind erforderlich im Sinne der §§ 91, 104 ZPO (AG Donaueschingen, Beschluss v. 12.08.2009 -11 C 65/09-, zit.nach juris).