Rechtsprechung
AG Donaueschingen, 27.06.2011 - 11 C 64/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fitnessstudiovertrag - Kündigung wegen Krankheit
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 17.05.2019 - 31 C 60/18
Fitness-Studio-Vertrag - außerordentliche Kündigung wegen Verschlechterung einer …
Zwar litt der Beklagte somit unstreitig bereits vor Abschluss des streitigen Vertrages an einer Erkrankung in Form einer Netzhaut-Operation, jedoch erfolgte hier eine Verschlechterung seiner Krankheit in Form der Erhöhung der Augeninnendruckwerte bereits im Laufe der ersten zwei Monate, in denen er das Angebot der Klägerin im Fitness-Studio nutzte, so dass der Beklagte vorliegend dann auch berechtigt war, eine außerordentliche Kündigung aufgrund der Verschlechterung seiner Erkrankungen zu stützen ( AG Köln , Urteil vom 09.05.2016, Az.: 142 C 537/14, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 11435 = "juris"; AG Donaueschingen , Urteil vom 27.06.2011, Az.: 11 C 64/11, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 25470 = "juris" ).