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   AG Dortmund, 04.07.2017 - 425 C 2940/16   

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https://dejure.org/2017,23483
AG Dortmund, 04.07.2017 - 425 C 2940/16 (https://dejure.org/2017,23483)
AG Dortmund, Entscheidung vom 04.07.2017 - 425 C 2940/16 (https://dejure.org/2017,23483)
AG Dortmund, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 425 C 2940/16 (https://dejure.org/2017,23483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Falschberatung beim Erwerb eines Sauerstoffatmungsgeräts i.R.d. Behandlung einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung

  • RA Kotz

    Beratungspflicht eines Verkäufers von hochwertigen medizinischen Geräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 114 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Hilfsmittel: Beratungspflicht beim Verkauf eines tragbaren Sauerstoffkonzentrators

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus AG Dortmund, 04.07.2017 - 425 C 2940/16
    Entscheidend ist dabei die Sicht des Käufers (BGH Urt. v. 16.6.2004 - VIII ZR 303/03).

    Bereits der BGH (BGH Urt. v. 16.6.2004 - VIII ZR 303/03) hat entschieden, dass immer dann, wenn der Verkäufer Bedenken gegen die uneingeschränkte Eignung der Ware hat oder liegen konkrete Anhaltspunkte in dieser Richtung vor, so müsse er dies dem Käufer offenbaren oder seine Zweifel durch Rückfrage beim Hersteller ausräumen.

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus AG Dortmund, 04.07.2017 - 425 C 2940/16
    In der Regel kommt eine nebenvertragliche Beratungspflicht in Betracht (BGH Urt. v. 23.7.1997 - VIII ZR 238/96).
  • BGH, 25.03.1958 - VIII ZR 48/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Dortmund, 04.07.2017 - 425 C 2940/16
    Der BGH hat schon 1958 (BGH Urt. v. 25. März 1958 - VIII ZR 48/57) entscheiden, dass immer dann, wenn der Verkäufer während der Kaufverhandlungen als Fachmann und Vertrauensperson auftritt, entweder ein selbständiger Beratungsvertrag zustande komme oder bei einer Einheit des Geschäfts eine besondere Nebenleistung zum Kaufvertrag entsteht.
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