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   AG Dortmund, 08.07.2003 - 125 C 4576/03   

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AG Dortmund, 08.07.2003 - 125 C 4576/03 (https://dejure.org/2003,11683)
AG Dortmund, Entscheidung vom 08.07.2003 - 125 C 4576/03 (https://dejure.org/2003,11683)
AG Dortmund, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 125 C 4576/03 (https://dejure.org/2003,11683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch nach § 59 TKG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 603
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 22.11.2001 - 5 U 80/01

    Umfang der Entschädigung für Inanspruchnahme von Grundstücken durch

    Auszug aus AG Dortmund, 08.07.2003 - 125 C 4576/03
    Insofern unterscheidet sich das hiesige Verfahren auch von dem der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 2002, 769 ff.) zugrunde liegenden Verfahrens, weil dort wohl die hier geltend gemachten Ansprüche nur hilfsweise geltend gemacht wurden und es zunächst um das grundsätzliche Recht zum Betrieb der Telekommunikationseinrichtung ging.

    Der Anspruch soll nach der Rechtssprechung den Zweck erfüllen, dem Duldungspflichtigen einen einmaligen Ausgleich dafür zu gewähren, dass sein Recht, die Nutzung seines Grundstückes zu Telekommunikationszwecken entweder zu untersagen oder sich marktgerecht vergüten zu lassen, beschränkt wird (OLG Hamm NJW-RR 2002, 769; auch BGH NJW 2000, 3210).

    Das Gleiche gilt auch für das Urteil des OLG Hamm v. 22.11.2001 -Az 5 U 80/01-, in dem dem dortigen Kläger ein Entschädigungsanspruch gegen das beklagte Energieversorgungsunternehmen zugesprochen wurde.

    In Fällen wie dem vorliegenden geht es daher nicht "um einen finanziellen Ausgleich für eine (zusätzliche) Nutzungseinschränkung, sondern darum, dass den Eigentümern ihr Recht beschnitten wird, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und eine Fremdnutzung zu untersagen oder sich marktgerecht vergüten zu lassen" (OLG Hamm NJW-RR 2002, 769; auch BGH NJW 2000, 3210).

  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Auszug aus AG Dortmund, 08.07.2003 - 125 C 4576/03
    Eine derartige Veränderung kann nur im Rahmen einer der Art nach gleichbleibenden und durchaus vorhersehbaren Nutzung eintreten (vgl. BGH NJW 2000, 3206, 3207).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 7.7.200 (NJW 2000, 3206).

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus AG Dortmund, 08.07.2003 - 125 C 4576/03
    Auch Sekundäransprüche, wie sie die Rechtsprechung bei Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte annimmt (BGH NJW 1982, 836; NJW 1994, 1405; 2001, 826; 2001, 3543) kommen nicht in Betracht.
  • LG Tübingen, 08.09.1981 - 5 T 72/81

    Aufrechterhaltung einer Zahlungspflicht nach Vollstreckung einer Erzwingungshaft;

    Auszug aus AG Dortmund, 08.07.2003 - 125 C 4576/03
    Auch Sekundäransprüche, wie sie die Rechtsprechung bei Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte annimmt (BGH NJW 1982, 836; NJW 1994, 1405; 2001, 826; 2001, 3543) kommen nicht in Betracht.
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus AG Dortmund, 08.07.2003 - 125 C 4576/03
    Auch Sekundäransprüche, wie sie die Rechtsprechung bei Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte annimmt (BGH NJW 1982, 836; NJW 1994, 1405; 2001, 826; 2001, 3543) kommen nicht in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 1 U 18/97

    Eigentümer- Besitzerverhältnis: Berufung auf Besitzstörung durch den mittelbaren

    Auszug aus AG Dortmund, 08.07.2003 - 125 C 4576/03
    In diesem Sinne ist auch das OLG Frankfurt (MMR 1998, 40, 41) in einen Fall der Vermietung des LWL-Kabels an Dritte davon ausgegangen, dass der Betreiber einer Telekommunikationslinie eine Leitung nutzt, die durch das Recht eines anderen gesichert ist.
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99

    Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus AG Dortmund, 08.07.2003 - 125 C 4576/03
    Auch Sekundäransprüche, wie sie die Rechtsprechung bei Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte annimmt (BGH NJW 1982, 836; NJW 1994, 1405; 2001, 826; 2001, 3543) kommen nicht in Betracht.
  • LG Dortmund, 10.09.2004 - 17 S 113/03

    Zahlung eines Geldausgleichs für die erweiterte Nutzung von Grundstücken zu

    Dortmund vom 08.07.2003 - 125 C 4576/03 - abgeändert.
  • LG Wuppertal, 09.10.2003 - 4 O 217/03

    Einräumung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten zum Betrieb von

    Die Beklagte legt Entscheidungen des AG Dortmund vom 8. Juli 2003 (125 C 4576/03) und des AG Jülich vom 30. Juli 2003 (9 C 180/03) vor.

    Nach dem Vortrag der Beklagten dürfte die Fa. B aufgrund der abgeschlossenen Mietverträge die Funktionsherrschaft haben, da sie selbständig über das "Stop and Go" der Signale entscheidet (ebenso und näher AG Dortmund, Urt. v. 8. Juli 2003, 125 C 4576/03, Umdruck S. 5 ff.).

  • AG Düsseldorf, 24.09.2003 - 22 C 6870/03
    Denn in diesem Fall liegt die Funktionsherrschaft in der oben beschriebenen Weise nicht mehr bei der Beklagten, sondern bei der Firma XY AG & Co. Insofern nimmt das erkennende Gericht Bezug auf die Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 8. Juli diesen Jahres (Aktenzeichen: 125 C 4576/03), welche den Parteien vorliegt.
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