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   AG Dortmund, 09.07.2019 - 730 AR 11/19   

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https://dejure.org/2019,19675
AG Dortmund, 09.07.2019 - 730 AR 11/19 (https://dejure.org/2019,19675)
AG Dortmund, Entscheidung vom 09.07.2019 - 730 AR 11/19 (https://dejure.org/2019,19675)
AG Dortmund, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 730 AR 11/19 (https://dejure.org/2019,19675)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Auszug aus AG Dortmund, 09.07.2019 - 730 AR 11/19
    Vielmehr handelt es sich dabei lediglich um eine an die nachgeordneten Behörden gerichtete Anweisung, wie diese im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 27.05.2019 (C-508/18 und C-82/19) zu verfahren haben.

    Vielmehr bedarf es auch im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (C-508/18 und C-82/19), die ebenfalls den Eingriff in Art. 6 Grundrechtscharta durch Erlass eines europäischen Haftbefehls betont, einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage für dessen Erlass, die auch die Zuständigkeit für den Erlass regelt.

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der

    Auszug aus AG Dortmund, 09.07.2019 - 730 AR 11/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht jedoch Art. 104 Abs. 1 S 1 GG einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (BVerfG, FamRZ 2007, 1874).
  • OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09

    Gerichtliche Kontrolle des Auslieferungsersuchens und des Ersuchens um Festnahme

    Auszug aus AG Dortmund, 09.07.2019 - 730 AR 11/19
    Vor diesem Hintergrund überzeugt aus Sicht des Gerichts heute auch die bisherige Rechtsprechung nicht mehr, die unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1981 (BVerfG NJW 1981, 154) den Europäischen Haftbefehl als eine Maßnahme betrachtet, die nicht in Grundrechte des Einzelnen eingreife (vgl. OLG Celle, BeckRS 2009, 27936).
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