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   AG Dortmund, 21.03.2017 - 434 C 6424/16   

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https://dejure.org/2017,10269
AG Dortmund, 21.03.2017 - 434 C 6424/16 (https://dejure.org/2017,10269)
AG Dortmund, Entscheidung vom 21.03.2017 - 434 C 6424/16 (https://dejure.org/2017,10269)
AG Dortmund, Entscheidung vom 21. März 2017 - 434 C 6424/16 (https://dejure.org/2017,10269)
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  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und

    Auszug aus AG Dortmund, 21.03.2017 - 434 C 6424/16
    Der Geschädigte ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere nicht verpflichtet, über die Einholung eines Gutachtens hinaus eigene Marktforschung oder Recherchen anzustellen, Angebote räumlich entfernter Interessenten einzuholen oder Online-Restwertbörsen zu Rate zu ziehen (BGH VersR 2017, 56).

    Denn der Geschädigte ist mit dem Risiko, dass sich der von ihm realisierte Erlös später als zu niedrig erweist, nur dann belastet, wenn er den Restwert ohne hinreichende Absicherung realisiert (BGH VersR 2017, 56).

    Der Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade nicht verpflichtet, dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung Gelegenheit zu geben, das Gutachten zu prüfen und ein eigeries, besseres Restwertangebot abzugeben (BGH VersR 2017, 56).

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus AG Dortmund, 21.03.2017 - 434 C 6424/16
    Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeuges muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (BGH, NJW 2010, 2722 mwN.) Der Geschädigte leistet dabei dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung durch 8 249 Abs, 2 5.1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, NW 2010, 2722) Dabei kann der Geschädigte nach der gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig darin von einer korrekten \Wertermittiung durch den Sachverständigen ausgehen, wenn dieser entsprechend der Empfehlung des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstages für das Unfallfahrzeug drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt eingeholt hat (BGH, NJW 2010, 605) Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen ein (Auswahl-) Verschulden zur Last fällt oder für ihn aus sonstigen Gründen Anlass zu Misstrauen gegenüber dem Gutachten besteht (BGH, NJW 1993, 1849).

    Der Geschädigte darf auf die Richtigkeit des von ihm eingeholten Gutachtens vertrauen, solange sich die Unrichtigkeit der Schätzung nicht in Form besonderer Umstände des Einzelfalls aufdrängt (BGH, NJW 1993, 1849).

  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus AG Dortmund, 21.03.2017 - 434 C 6424/16
    Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeuges muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (BGH, NJW 2010, 2722 mwN.) Der Geschädigte leistet dabei dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung durch 8 249 Abs, 2 5.1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, NW 2010, 2722) Dabei kann der Geschädigte nach der gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig darin von einer korrekten \Wertermittiung durch den Sachverständigen ausgehen, wenn dieser entsprechend der Empfehlung des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstages für das Unfallfahrzeug drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt eingeholt hat (BGH, NJW 2010, 605) Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen ein (Auswahl-) Verschulden zur Last fällt oder für ihn aus sonstigen Gründen Anlass zu Misstrauen gegenüber dem Gutachten besteht (BGH, NJW 1993, 1849).
  • AG Münster, 20.09.2016 - 28 C 1220/16
    Auszug aus AG Dortmund, 21.03.2017 - 434 C 6424/16
    Soweit die Beklagte Rechtsprechung des Amtsgerichts Münster (28 C 1220/16) zitiert, wonach maßgeblicher regionaler Markt der Sitz des Leasinggebers ist, kann hieraus nicht der allgemeine Rückschluss gezogen werden, dass ein Abstellen auf einen anderen regionalen Markt unzulässig wäre.
  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus AG Dortmund, 21.03.2017 - 434 C 6424/16
    Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeuges muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (BGH, NJW 2010, 2722 mwN.) Der Geschädigte leistet dabei dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung durch 8 249 Abs, 2 5.1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, NW 2010, 2722) Dabei kann der Geschädigte nach der gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig darin von einer korrekten \Wertermittiung durch den Sachverständigen ausgehen, wenn dieser entsprechend der Empfehlung des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstages für das Unfallfahrzeug drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt eingeholt hat (BGH, NJW 2010, 605) Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen ein (Auswahl-) Verschulden zur Last fällt oder für ihn aus sonstigen Gründen Anlass zu Misstrauen gegenüber dem Gutachten besteht (BGH, NJW 1993, 1849).
  • VG Darmstadt, 23.09.1992 - V/2 E 1079/89

    Kostentragungslast hinsichtlich der Abschiebungskosten hinsichtlich eines ohne

    Auszug aus AG Dortmund, 21.03.2017 - 434 C 6424/16
    Der Geschädigte darf das Fahrzeug in der Werkstatt seines Vertrauens oder jedenfalls dem ihm bekannten Markt veräußern und muss sich nicht auf vom Schädiger ermitielie spezialisierte Resiwertaufkäufer verweisen lassen (BGH NJW 1993, 1349).
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