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   AG Dortmund, 22.09.2017 - 436 C 3351/17   

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AG Dortmund, 22.09.2017 - 436 C 3351/17 (https://dejure.org/2017,64358)
AG Dortmund, Entscheidung vom 22.09.2017 - 436 C 3351/17 (https://dejure.org/2017,64358)
AG Dortmund, Entscheidung vom 22. September 2017 - 436 C 3351/17 (https://dejure.org/2017,64358)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus AG Dortmund, 22.09.2017 - 436 C 3351/17
    Denn auch wenn durch diese Vorschrift eine sich an das Insolvenzverfahren anschließende gesellschaftsrechtliche Liquidation vermieden und eine zeitnahe Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister erreicht werden soll, gibt sie keinerlei Aufschluss darüber, ob und gegebenenfalls wie ein solcher Überschuss zustande kommt, sondern setzt sein Vorliegen voraus (vgl. BGH, Urteil v. 05.07.2001, Az. IX ZR 327/99).
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Auszug aus AG Dortmund, 22.09.2017 - 436 C 3351/17
    Vielmehr bedarf es nach wie vor in einem solchen Fall einer näheren Darstellung von Schuldgrund und Entstehungszeitpunkt der einzelnen Forderungen, insbesondere um feststellen zu können, in welchem Umfang durch die bereits geleisteten sowie durch etwaige noch ausstehende Zahlungen konkrete Gläubigerforderungen zum Erlöschen gebracht worden sind oder erlöschen werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 28.12.2016, Az. 8 U 78/16 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil v. 09.10.2006, Az. II ZR 193/05).
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten;

    Auszug aus AG Dortmund, 22.09.2017 - 436 C 3351/17
    Denn der Kläger als Insolvenzverwalter ist nur insoweit berechtigt, auf den Beklagten als Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 2 HGB bis zur Höhe seiner Einlage zurückzugreifen, als dies zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil v. 22.03.2011, Az. II ZR 215/09; Urteil v. 11.12.1989, Az. II ZR 78/89).
  • KG, 03.05.2010 - 23 U 47/09

    Nachschusspflicht der Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft: Geltendmachung

    Auszug aus AG Dortmund, 22.09.2017 - 436 C 3351/17
    Selbst wenn man aber dem Kläger entsprechend einem Liquidator aufgrund des im Übrigen bei einer Publikumsgesellschaft mit einer Vielzahl an Gesellschaftern faktisch nicht durchzuführenden Innenausgleichs untereinander nach § 735 BGB (vgl. KG, NZG 10, 1102) ein Recht zur Geltendmachung der anteiligen Ausfallbeträge zusprechend möchte, scheitert der konkrete Anspruch des Kläger aber auch hier an der konkreten Darlegung des Ausfallbetrages.
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 215/09

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus AG Dortmund, 22.09.2017 - 436 C 3351/17
    Denn der Kläger als Insolvenzverwalter ist nur insoweit berechtigt, auf den Beklagten als Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 2 HGB bis zur Höhe seiner Einlage zurückzugreifen, als dies zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil v. 22.03.2011, Az. II ZR 215/09; Urteil v. 11.12.1989, Az. II ZR 78/89).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Auszug aus AG Dortmund, 22.09.2017 - 436 C 3351/17
    Hierfür mag die Entscheidung des BGH mit Urteil vom 17.12.2015, Az. IX ZR 143/13, streiten, wonach ein sinnvolles Forderungsmanagement in der Insolvenz nur möglich erscheint, wenn der Insolvenzverwalter auch zur Geltendmachung von Insolvenzforderungen unabhängig von deren bis zur endgültigen Feststellung ungewissen Entwicklung ermächtigt ist und bleibt.
  • OLG Hamburg, 14.08.2015 - 11 U 45/15

    Insolvenz einer Publikumsgesellschaft: Anmeldung eines Rückerstattungsanspruchs

    Auszug aus AG Dortmund, 22.09.2017 - 436 C 3351/17
    Entsprechende Sozialansprüche treten vielmehr hinter die Ansprüche der anderen Gläubiger mit der Folge zurück, dass sie einer Anmeldung zur Insolvenztabelle nicht zugänglich sind (OLG Hamburg, NZG 2015, 1192).
  • LG Dortmund, 28.08.2018 - 1 S 255/17

    Ausübung des den Gesellschaftsgläubigern zustehenden Rechts durch den

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 22.09.2017, Az.: 436 C 3351/17, wird zurückgewiesen.
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