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   AG Dortmund, 27.04.1993 - 147 K 190/92   

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AG Dortmund, 27.04.1993 - 147 K 190/92 (https://dejure.org/1993,12821)
AG Dortmund, Entscheidung vom 27.04.1993 - 147 K 190/92 (https://dejure.org/1993,12821)
AG Dortmund, Entscheidung vom 27. April 1993 - 147 K 190/92 (https://dejure.org/1993,12821)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 119
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    So wird das Gebot eines zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters allgemein als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn es in der Absicht abgegeben wird, die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben (OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87 f.; AG Bremen Rpfleger 1999, 88 f.; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119 f.; ebenso Stöber, aaO, § 71 Rdn. 2.10; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1995, 35 f.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1994, 376 f.; LG Essen Rpfleger 1995, 34 f.; LG Mainz JurBüro 2001, 214) oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren (OLG Naumburg Rpfleger 2002, 324, 325).

    Zum anderen kann das Vollstreckungsgericht ihrer Umgehung wirksam begegnen, indem es - nach Gewährung rechtlichen Gehörs - auf seine in anderen Verfahren gewonnene Personen- und Sachkenntnis zurückgreift (vgl. OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87; LG Mainz JurBüro 2001, 214; AG Bremen Rpfleger 1999, 88, 89; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119, 120; auch Eickmann, ZfIR 2006, 653, 655).

  • LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der

    Die Parallelen zu dem mit Beschluss des Amtsgericht Dortmund vom 27.04.1993 - 147 K 190/92 - (veröffentlicht in Rpfleger 1994, Heft 3, Seiten 119/20) behandelten Fall sind gravierend.

    Das Amtsgericht Dortmund hat im Rahmen einer Zuschlagsentscheidung vom 27. April 1993 (147 K 190/92 - Rpfleger 1994, 119) das planmäßige Handeln bestimmter Personen im Einzelnen aufgelistet und zusammenfassend festgehalten, dass die aufgezeigten Verhaltensweisen ein planmäßiges und den übrigen Beteiligten gegenüber illoyales Vorgehen und Zusammenwirken belegen.

    So wird das Gebot eines zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters allgemein als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn es in der Absicht abgegeben wird, die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben (OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87 f.; AG Bremen Rpfleger 1999, 88 f.; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119 f.; ebenso Stöber, aaO, § 71 Rdn. 2.10; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1995, 35 f.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1994, 376 f.; LG Essen Rpfleger 1995, 34 f.; LG Mainz JurBüro 2001, 214) oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren (OLG Naumburg Rpfleger 2002, 324, 325).

  • OLG Naumburg, 16.01.2002 - 5 W 67/01

    Sittenwidriges Handeln des Bieters im Zwangsversteigerungsverfahren

    Sofern ein Bieter mit diesen Absichten handelt, ist sein Verhalten sittenwidrig (OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87; LG Essen Rpfleger 1995, 34; AG Bremen Rpfleger 1999, 88; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119), so dass ihm der Zuschlag mangels wirksamen Gebotes versagt werden muss.
  • OLG Celle, 30.11.2011 - 4 U 52/11

    Anspruch des Meistbietenden im Zwangsversteigerungsverfahren auf Zahlung einer

    Der Verstoß gegen Treu und Glauben bewirkt in einem solchen Fall in analoger Anwendung von § 138 BGB auch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass das entsprechende Gebot unwirksam und deshalb zurückzuweisen ist (OLG Hamm Rpfleger 1995, 34, 35 r. Sp.; OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119 mit Anmerkung Stumpe; OLG Bremen Rpfleger 1999, 88; OLG Koblenz Rpfleger 1999, 407; LG Lüneburg Rpfleger 2007, 419).
  • AG Düsseldorf, 11.04.2011 - 80 K 63/06

    Erteilung des Zuschlages im Gesamtausgebot nach Zustimmung aller anwesenden

    Insoweit wird auf den Beschluss des Amtsgericht Dortmund vom 27.04.1993 - 147 K 190/92 - veröffentlicht in Rpfleger 1994, Heft 3, Seiten 119/120 mit Anmerkung Seite 121 verweisen.
  • LG Lüneburg, 23.04.2007 - 4 T 131/06
    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass ein Gebot analog § 138 Abs. 1 BGB als rechtsmissbräuchlich, nämlich sittenwidrig und damit unwirksam zurückzuweisen ist, das in dem Wissen bzw. in der Absicht abgegeben wird, als Meistbietender hierauf keine Zahlung leisten zu können bzw. zu wollen (vgl. Stöber, ZVG, 18. Aufl. 2006, § 71 Rdn. 2.10; LG Essen und OLG Hamm, Rpfleger 1995, 34 ff.; AG Dortmund, Rpfleger 1994, 119 f. sowie OLG Nürnberg, Rpfleger 1999, 87 f.).
  • LG Leipzig, 21.01.2003 - 12 T 8009/02

    Erstattungsfähigkeit der einem Gläubiger im Rechtsstreit mit dem Drittschuldner

    Dem werden dadurch die erforderlichen Schranken gesetzt, dass bei jeder Vollstreckungsmaßnahme nach § 788 I ZPO zu prüfen ist, ob die dafür entstandenen Kosten notwendig waren (OLG Karlsruhe, RPfleger 1994, 119) .
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