Rechtsprechung
AG Dortmund, 29.01.2013 - 428 C 5044/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Regulierungspflicht des Tierhalterhaftpflichtversicherers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 29.01.2013 - 428 C 5044/12
- LG Dortmund, 01.08.2013 - 2 S 5/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus AG Dortmund, 29.01.2013 - 428 C 5044/12
Dem Versicherer steht es bis zur bindenden Feststellung des Anspruchs des Dritten gemäß § 100 VVG frei, seine Versicherungspflicht entweder durch Erfüllung des gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachten Haftpflichtanspruchs oder aber durch Abwehr des für unberechtigt gehaltenen Ersatzanspruchs zu erfüllen (BGHZ 79, 76 (78)).Dem Versicherer steht es bis zur bindenden Feststellung des Anspruchs des Dritten gemäß § 100 VVG frei, seine Versicherungspflicht entweder durch Erfüllung des gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachten Haftpflichtanspruchs oder aber durch Abwehr des für unberechtigt gehaltenen Ersatzanspruchs zu erfüllen (BGHZ 79, 76 (78)).