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   AG Dortmund, 29.09.2020 - 425 C 3996/20   

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https://dejure.org/2020,31654
AG Dortmund, 29.09.2020 - 425 C 3996/20 (https://dejure.org/2020,31654)
AG Dortmund, Entscheidung vom 29.09.2020 - 425 C 3996/20 (https://dejure.org/2020,31654)
AG Dortmund, Entscheidung vom 29. September 2020 - 425 C 3996/20 (https://dejure.org/2020,31654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn ein Bankautomat die Bargeldeinzahlung (angeblich) nicht korrekt gebucht hat ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Lüneburg, 23.06.2017 - 3 S 8/17

    Jagdpachtvertrag - fristlose Kündigung bei Übersendung der Revierkarte über

    Auszug aus AG Dortmund, 29.09.2020 - 425 C 3996/20
    Erst nachfolgend geht die Beweislast für die Funktionsfähigkeit des Geldautomaten gem. § 676 BGB auf die Beklagte über (Hinweisbeschluss des LG Dortmund vom 07.05.18 - 3 S 8/17).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 4 U 217/21

    Darlegung- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Umstand, dass er den Zahlungsvorgang in der von ihm behaupteten Höhe überhaupt - durch Bareinzahlung von 13.325 EUR - ausgelöst bzw. den Zahlungsauftrag mit dem von ihm behaupteten Inhalt erteilt hat, trägt - entsprechend den allgemeinen Regeln - der Kläger als Zahler (so auch Sprau , aaO, § 675 y Rdn. 6a; Schmalenbach , in: BeckOK BGB, Hau/Proseck, 63. Edition Stand 01.08.2022, § 675 y Rdn. 10; AG Dortmund, Urteil vom 29.09.2020, Az. 425 C 3996/20, BeckRS 2020, 27668 Rdn. 11; wohl auch Köndgen , aaO, § 675 y Rdn. 50 und Zetzsche , aaO, § 675 y Rdn. 25, da sie davon ausgehen, dass der Zahlungsdienstleister nach §§ 675 y Abs. 1 Satz 5, 676 BGB Erfüllung beweisen muss).
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