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AG Dresden, 04.04.2022 - 144 C 3008/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Klageantrag auf Einsicht in "sämtliche" Belege verstößt nicht gegen Bestimmtheitsgrundsatz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestimmtheitsgrundsatz bei zweiter Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06
Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …
Auszug aus AG Dresden, 04.04.2022 - 144 C 3008/21
Dies folgt daraus, dass nicht von Einwendungen (formeller wie - erst recht - materieller Defizite) betroffene Abrechnungspositionen, die unschwer herausgerechnet werden können, fällig und einforderbar sind (vgl. etwa BGH v. 14.02.2007 - VIII ZR 1/06).