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AG Dresden, 05.04.2006 - 106 C 8019/05 |
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif Zustellung/Abholung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Dresden, 05.04.2006 - 106 C 8019/05
und 26.10.2004, Az. VI ZR 151/03 und VI ZR 300/03, sei ein sog. Unfallersatztarif nämlich auch in dem hier streitgegenständlichen Verhältnis nur insoweit ein ersatzpflichtiger "erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung nach § 24 9 BGB, als die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen würden, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhten, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich gewesen seien. - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Dresden, 05.04.2006 - 106 C 8019/05
und 26.10.2004, Az. VI ZR 151/03 und VI ZR 300/03, sei ein sog. Unfallersatztarif nämlich auch in dem hier streitgegenständlichen Verhältnis nur insoweit ein ersatzpflichtiger "erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung nach § 24 9 BGB, als die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen würden, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhten, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich gewesen seien.