Rechtsprechung
AG Dresden, 12.04.2019 - 140 C 4095/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Wurde das Übergabeprotokoll eingehalten ?
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- BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12
Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der neutral dekoriert …
Auszug aus AG Dresden, 12.04.2019 - 140 C 4095/18
Darüber hinaus durfte der Kläger die Wohnung nicht mit einer dunkelbraun gestrichenen Wand im Schlafzimmer zurückgeben, da dieser Farbzustand von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird (BGH - Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 416/12). - BGH, 14.01.2009 - VIII ZR 71/08
Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung …
Auszug aus AG Dresden, 12.04.2019 - 140 C 4095/18
Hier wurde jedenfalls erst 2 Monate nach Abschluss des Mietvertrages, nämlich erst bei Einzug des Klägers am 28.06.2012, individuell eine Vereinbarung über die Endrenovierungspflicht getroffen, die weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt, noch von der etwaigen Unwirksamkeit der Formularklausel im Mietvertrag erfasst wird (BGH - Urteil vom 14.01.2009 - VIII ZR 71/08). - BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: …
Auszug aus AG Dresden, 12.04.2019 - 140 C 4095/18
Es kann dahinstehen, ob die Schönheitsreparaturklausel in dem am 27.04.2012 geschlossenen Mietvertrag unwirksam war, weil die Wohnung in unrenoviertem Zustand übergeben und dem Kläger sowie der Mitmieterin ### hierfür nur die Kaltmiete für einen Monat in Höhe von 378, 00 EUR erlassen worden war und dies keinen angemessenen Ausgleich darstellen würde (BGH - Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14), denn der Kläger und ### waren jedenfalls aufgrund der Vereinbarung im Übergabeprotokoll zur Endrenovierung der Wohnung verpflichtet.