Rechtsprechung
AG Dresden, 14.12.2018 - 141 C 3504/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unpünktliche Mietzahlungen führen zur Kündigung!
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schweigen ist nicht immer Gold! (IMR 2019, 105)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher …
Auszug aus AG Dresden, 14.12.2018 - 141 C 3504/18
d) dass das Vertrauen des Vermieters in die Wiederherstellung einer pünktlichen Zahlungsweise angesichts des vorausgegangenen Geschehens sofort wieder enttäuscht worden ist und deshalb erschüttert ist (BGH VIII ZR 91/10; ZMR 2011, 783). - BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung
Auszug aus AG Dresden, 14.12.2018 - 141 C 3504/18
Setzt der Mieter (hier: die Beklagte) das abgemahnt Verhalten (wie hier geschehen) ungerührt fort, so kann eine fristlose Kündigungserklärung (hier: laut Schriftsatz vom 17.05.2018) bereits dann ausgesprochen werden, wenn der auf die Abmahnung folgende Erstzahlungstermin nicht eingehalten wird (BGH, Urteil vom 11.01.2006 - VIII ZR 36/404 in NZM 2006, 338).