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   AG Dresden, 14.12.2018 - 141 C 3504/18   

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https://dejure.org/2018,45885
AG Dresden, 14.12.2018 - 141 C 3504/18 (https://dejure.org/2018,45885)
AG Dresden, Entscheidung vom 14.12.2018 - 141 C 3504/18 (https://dejure.org/2018,45885)
AG Dresden, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 141 C 3504/18 (https://dejure.org/2018,45885)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unpünktliche Mietzahlungen führen zur Kündigung!

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schweigen ist nicht immer Gold! (IMR 2019, 105)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher

    Auszug aus AG Dresden, 14.12.2018 - 141 C 3504/18
    d) dass das Vertrauen des Vermieters in die Wiederherstellung einer pünktlichen Zahlungsweise angesichts des vorausgegangenen Geschehens sofort wieder enttäuscht worden ist und deshalb erschüttert ist (BGH VIII ZR 91/10; ZMR 2011, 783).
  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Auszug aus AG Dresden, 14.12.2018 - 141 C 3504/18
    Setzt der Mieter (hier: die Beklagte) das abgemahnt Verhalten (wie hier geschehen) ungerührt fort, so kann eine fristlose Kündigungserklärung (hier: laut Schriftsatz vom 17.05.2018) bereits dann ausgesprochen werden, wenn der auf die Abmahnung folgende Erstzahlungstermin nicht eingehalten wird (BGH, Urteil vom 11.01.2006 - VIII ZR 36/404 in NZM 2006, 338).
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