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   AG Dresden, 19.04.2013 - 302 F 2847/11   

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AG Dresden, 19.04.2013 - 302 F 2847/11 (https://dejure.org/2013,50746)
AG Dresden, Entscheidung vom 19.04.2013 - 302 F 2847/11 (https://dejure.org/2013,50746)
AG Dresden, Entscheidung vom 19. April 2013 - 302 F 2847/11 (https://dejure.org/2013,50746)
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  • AG Dresden, 18.05.2010 - 405 XVI 29/09
    Auszug aus AG Dresden, 19.04.2013 - 302 F 2847/11
    Über die Stellungnahme der Bundeszentrale für Auslandsadoptionen erlangte das Gericht im vorliegenden Verfahren davon Kenntnis, dass bereits ein Verfahren über die Anerkennung derselben Adoption in der damaligen Zuständigkeit des früheren Vormundschaftsgerichts Dresden geführt wurde (Az.: 405 XVI 29/09).

    Im vorangegangenen Anerkennungsverfahren hat das Amtsgericht Dresden den Antrag auf Anerkennung mit Beschluss vom 18.05.2010, rechtskräftig seit 25.08.2010, zurückgewiesen (Bl. 69 ff, Akte AG Dresden, 405 XVI 29/09).

    Die Anerkennung sei daher zu versagen (Bl. 69, 70, Akte 405 XVI 29/09).

    Gegen die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts Dresden vom 18.05.2011 legte der Antragsteller Beschwerde ein (BL 71 ff, Akte 405 XVI 29/09).

    Das Landgericht Dresden als Beschwerdegericht wies die Beschwerde nach erneuter Beteiligung des Bundesamtes für Justiz/Bundeszentrale für Auslandsadoptionen im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 25.08.2010 zurück (BL 90 ff, Akte 405 XVI 29/09).

    Die Bundeszentrale für Auslandsadoptionen führt ausdrücklich aus, dass dies der Anwendbarkeit des Haager Übereinkommens und dessen Erstreckung auf interfamiliäre und insbesondere Stiefkindadoptionen nicht entgegen stehe (Bl. 88, 89, Akte 405 XVI 29/09).

    Das Landgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 25.08.2010 im vorangegangenen Verfahren ebenso mit dem Umstand befasst, dass der Antragsteller seit Beginn 2010 ständig mit dem Anzunehmenden und dessen Mutter sowie dem Halbbruder in Peru zusammen lebt (Bl. 92, Akte 405 XVI 29/09).

  • BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren

    Auszug aus AG Dresden, 19.04.2013 - 302 F 2847/11
    Dies gilt auch für das seit 01.09.2009 als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geführte Verfahren (Musielak/Borth, 3. Auflage, 2012, § 45 FamFG, Rz.: 5; BGH, Urteil vom 30.10.2002, Az.: XII ZR 345/00, Rz.: 15; zitiert nach juris; Abramenko in Prütting/Helms, 2. Auflage, 2011, § 45 FamFG, Rz.: 11; Oberheim in Schulte-Bunert/Weinreich, 3. Auflage, 2012, § 45 FamFG, Rz.: 41; Bumiller/Haders, 10. Auflage, 2011, § 45 FamFG, Rz.: 10; Engelhardt in Keidel, 17. Auflage, 2011, § 45 FamFG, Rz.: 27; j.m.w.N.).

    Vergleichbar wie bei Abstammungssachen ist denkbar, dass der Ausspruch über die Zurückweisung der Anerkennung aufgrund des der Entscheidung zugrunde liegenden identischen Sachverhalts bindend ist (vgi. zur zurückweisenden Anfechtungsklage BGH, Urteil vom 30.10.2002, Az.: XII ZR 345/00, Rz.: 15, 17, zitiert nach juris).

    Für die Annahme eines neuen selbstständigen Lebenssachverhaltes genügt es auch nicht, wenn die Sachverhaltsdarstellung des Vorprozesses lediglich abgewandelt, ergänzt oder korrigiert wird (BGH, Urteil vom 30.10.2002, Az.: XII ZR 345/00, Rz.: 18, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus AG Dresden, 19.04.2013 - 302 F 2847/11
    Das Anerkennungsverfahren dient nicht dazu, eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte Adoptionsentscheidung an die Stelle der den ordre public widersprechenden ausländischen Entscheidung zu setzen (OLG Köln, Az.: 16 Wx 251/08, Beschluss vom 29.05.2009, Rz.: 13, 15, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97

    Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins;

    Auszug aus AG Dresden, 19.04.2013 - 302 F 2847/11
    Die bloß formelle Möglichkeit, dass wegen fehlender materieller Rechtskraft der im vorangegangenen Verfahren ergangenen Entscheidung, eine abweichende Zweitentscheidung ergehen könnte, ist zur Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht ausreichend (vgl. z.B. KG Berlin, Beschluss vom 01.07.1999, Az.: 1 W 6784/97, Rz.: 30, zitiert nach juris).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus AG Dresden, 19.04.2013 - 302 F 2847/11
    Regelmäßig ist von dem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis auszugehen (Bumiller/Haders, 10. Auflage, 2011, § 45 FamFG, Rz.: 10; Abramenko in Prütting/Helms, 2. Auflage, 2011, § 45 FamFG, Rz.: 11; Engelhardt in Keidel, 71. Auflage, 2011, § 45 FamFG, Rz.: 34, BGH FamRZ 2004, 940; m.w.N.).
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