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AG Dresden, 20.04.2017 - 114 C 6184/16 |
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- BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Auszug aus AG Dresden, 20.04.2017 - 114 C 6184/16
1. Nach Rechtssprechung des BGHs (vgl. BGH, Urteil vom 08. November 1994 - VI ZR 3/94 -, BGHZ 127, 348-353, Rn. 9) setzt die Erstattungsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten voraus, "dass die Maßnahme jedenfalls aus der Sicht des Geschädigten zur Schadens - beseitigung erforderlich war. - BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
Auszug aus AG Dresden, 20.04.2017 - 114 C 6184/16
F chen Anspruch auf Übernahme der durch den Schadensfall verursachten Kosten gemäß § 249 BGB (vgl. zur Abgrenzung der beiden Ansprüche Senatsurteil BGHZ 66, 112, 114 f), muss doch die Einschaltung eines Rechtsanwalts von der Sache her erforderlich sein, so dass allein die zeitliche Inanspruchnahme des Geschädigien durch die Schadensbearbeitung nicht ausreichen kann, um die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten zu begründen. - OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08
Abgrenzung der Erteilung eines beschränkten von einem unbeschränkten …
Auszug aus AG Dresden, 20.04.2017 - 114 C 6184/16
Auch die Einschaltung zu einem außergerichtlichen Güteversuch ist möglich, wenn dieser nicht von vornherein aussichtsios ist (OLG Hamm 19.6.0868 - 6 U 48/08 - OLG R 08, 627; allgemein zur Erstattungsfähigkeit bei geschäftsgewandien Geschädigten: Böhm/Lennartz MDR 13, 313).28Die Anspruchsgrundlage folgt insoweit aus den §§ 7, 18 StVG, 115 VVG. - AG Frankfurt/Main, 13.02.2007 - 31 C 2956/06
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Rechtsanwaltskosten eines Mietwagenunternehmens …
Auszug aus AG Dresden, 20.04.2017 - 114 C 6184/16
Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agierendes Mielwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 - 31 C 2956/06 - NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 - 300 C 15907 -). - OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Dresden, 20.04.2017 - 114 C 6184/16
Nach OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Dezember 2014 - 22 U 171/13 -, Rn. 28, juris ist "auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.