Rechtsprechung
AG Dresden, 21.05.2015 - 501 M 5932/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Schwerin, 07.02.2018 - 6 A 3831/16
Rundfunkbeitrag; Ermessensausübung der Vollstreckungsbehörde bei der …
Die Erfüllung eines berechtigten Informationsinteresses des Schuldners an den ihn selbst betreffenden Eintragungen dient nämlich keinem Vollstreckungszweck (so AG Dresden, Beschl. v. 21.05.2015 - 501 M 5932/15 -, juris Rn. 6 im Zusammenhang mit der verneinten Verpflichtung eines Gerichtsvollziehers zum Abruf des Vermögensverzeichnisses für den Schuldner).