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   AG Duisburg, 02.01.2015 - 35 C 4092/14   

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AG Duisburg, 02.01.2015 - 35 C 4092/14 (https://dejure.org/2015,4203)
AG Duisburg, Entscheidung vom 02.01.2015 - 35 C 4092/14 (https://dejure.org/2015,4203)
AG Duisburg, Entscheidung vom 02. Januar 2015 - 35 C 4092/14 (https://dejure.org/2015,4203)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 14.12.2004 - 8 W 826/04

    Einstweiliger Verfügungsantrag eines Energieversorgungsunternehmen gegen einen in

    Auszug aus AG Duisburg, 02.01.2015 - 35 C 4092/14
    Die zuweilen anzutreffende Argumentation (vgl. OLG Koblenz RdE 2005, 83), eine Vorwegnahme der Hauptsache liege nicht vor, weil die Duldung des Zutritts zum Zweck der Stromunterbrechung nur der Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB diene und damit nur eine materiellrechtliche Nebenforderung betroffen sei, greift nicht.
  • LG Potsdam, 02.05.2008 - 13 T 23/08

    Zulässigkeit der Beschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren bei einseitiger

    Auszug aus AG Duisburg, 02.01.2015 - 35 C 4092/14
    Allein das Bestehen der hier behaupteten Rückstände in Höhe von 697, 78 Euro sowie das Auflaufen von Abschlagszahlungen in Höhe von monatlich 108.- Euro während eines ordentlichen Klageverfahrens stellen keine solchen Nachteile dar (vgl. LG Potsdam NZM 2009, 159; LG Lübeck a.a.O.).
  • LG Lübeck, 07.01.2014 - 1 T 64/13
    Auszug aus AG Duisburg, 02.01.2015 - 35 C 4092/14
    Der Antrag zielt auf eine Vorwegnahme der Hauptsache ab, die im Regelfall im einstweiligen Verfügungsverfahren unzulässig ist (vgl. LG Lübeck Beschluss vom 7.1.2014 - 1 T 64/13- zitiert nach juris).
  • AG Oldenburg/Holstein, 22.11.2013 - 18 C 945/13

    Unterbrechung der Stromversorgung wegen Zahlungsrückständen - einstweilige

    Auszug aus AG Duisburg, 02.01.2015 - 35 C 4092/14
    Die Antragstellerin ist in gleicher Weise wie andere im Geschäftsverkehr tätige Gläubiger auf die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche angewiesen und dem Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartnerin ausgesetzt (vgl. AG Oldenburg Beschluss vom 22.1.2013 - 25 (18) C 945/13 - zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 27.01.2015 - 11 T 14/15

    Durchsetzung des Anspruchs auf Sperrung der Versorgung und Vermeidung des

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 02.01.2015 - 35 C 4092/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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