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   AG Duisburg, 05.02.2021 - 408 OWi 76/20, 408 OWi - 351 Js 938/20 - 76/20   

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AG Duisburg, 05.02.2021 - 408 OWi 76/20, 408 OWi - 351 Js 938/20 - 76/20 (https://dejure.org/2021,22258)
AG Duisburg, Entscheidung vom 05.02.2021 - 408 OWi 76/20, 408 OWi - 351 Js 938/20 - 76/20 (https://dejure.org/2021,22258)
AG Duisburg, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 408 OWi 76/20, 408 OWi - 351 Js 938/20 - 76/20 (https://dejure.org/2021,22258)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus AG Duisburg, 05.02.2021 - 408 OWi 76/20
    Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (2 BvR 1616/18), dass dem Betroffenen alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, die eine Überprüfung des Messergebnisses ermöglichen.
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 1 Orbs 34 Ss 468/23

    Einsicht, Messunterlagen, Umfang, Bußgeldverfahren

    Ein Verweis auf die mögliche Beschaffung der Token-Datei mit Passwort für die übermittelten Falldatensätze beim hessischen Eichamt - wenn beide bei der Bußgeldbehörde vorlagen, von dieser zur Auswertung der Falldatei genutzt wurden und tatsächlich herausgegeben werden können - ist unzumutbar, da sie mit Zeitaufwand und Kosten verbunden ist, die regelmäßig außer Verhältnis zur Bedeutung der Bußgeldsache stehen und das Verfahren auch unnötig verzögern (vgl. hierzu Detlef Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022, B, Rn. 1546 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2022, 60 ; Merz: Der Grundsatz des fairen Verfahrens und der daraus resultierende Informationsanspruch des Betroffenen im Bußgeldverfahren, Auswirkungen der Entscheidung BVerfG NZV 2021, 41 , auf die bußgeldrechtliche Praxis, NZV, 2021, 281 und NZV 2022, 497 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2023, 3 Orbs 33 Ss 55/23 [Anspruch auf aktuellen "Public Key"]; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.04.2018 - Lv 1/18 -, juris, Rn. 39 - 49 mwN; zum Einsichtsrecht in "lesbare Falldatei mit Token-Datei und Passwort"]; AG Buxtehude, Beschluss vom 11.05.2020 - 21 OWi 53/20 -, juris; AG Duisburg, Beschluss vom 05.02.2021 - 408 OWi 76/20 -, juris; AG Prenzlau, Beschluss vom 24.10.2018 - 21 OWi 691/18 -, juris; a.A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2023 - 1 OWi 2 SsBs 49/22, wobei von der tatsächlich unzutreffenen Annahme ausgegangen wird, bei für die konkrete Einzelmessung erforderlichen Token und Passwort handle es sich um keine bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen, sondern um von einem zuständigen Eichamt erst noch zu erzeugenden Daten, was bedeuten würde, dass die Bußgeldbehörde die verschlüsselten Falldatensätze des Messgeräts selbst vor Erlass des Bußgeldbescheids nicht hätte prüfen können; AG St. Ingbert, Urteil vom 15.09.2022 - 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22) -, juris, wobei allerdings darauf hingewiesen wird "Wird die Tuff-Datei mit der nötigen Software und dem dazugehörigen Token (auch public key, key oder Schlüssel genannt) geöffnet, ist ein grüner Haken sichtbar, mittels Token wird demnach die Integrität der Datei visualisiert.
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