Rechtsprechung
AG Duisburg, 07.05.2010 - 6 C 3799/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,36461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mieter einer Garage darf diese bei unzulässiger Teilkündigung weiterhin nutzen; Aufspaltung eines einheitlichen Mietvertrages über Wohnung und Garage durch eine Veränderung der dinglichen Rechtslage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 07.05.2010 - 6 C 3799/09
- LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
- BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 251/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 12.12.1990 - REMiet 2/90
Einheitliches Mietverhältnis; Wohnung; Garage; Veräußerung; Aufspaltung; …
Auszug aus AG Duisburg, 07.05.2010 - 6 C 3799/09
Vielmehr tritt der Erwerber gemäß § 566 BGB in den über ein einheitliches Mietobjekt geschlossenen einheitlichen Mietvertrag ein (vgl. BayObLG WuM 1991, 78; LG Köln WuM 2004, 614).
- LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
Kündigung des Mietverhältnisses einer Garage und Räumung durch einen Mieter; …
Die Berufung der Kläger gegen das am 07.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg - 6 C 3799/09 - wird zurückgewiesen.Sie und ihre Streithelferin beantragen, das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 07.05.2010 - 6 C 3799/09 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die linke (größere) Garage im Haus.