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   AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16   

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https://dejure.org/2017,56336
AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16 (https://dejure.org/2017,56336)
AG Duisburg, Entscheidung vom 08.12.2017 - 81 Ds 433/16 (https://dejure.org/2017,56336)
AG Duisburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 81 Ds 433/16 (https://dejure.org/2017,56336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • journalistenwatch.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verurteilung wegen "geringfügiger Volksverhetzung"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.1979 - 5 StR 642/78

    Formelle Anforderungen an eine Revisionsschrift - Vollständigkeit der Wiedergabe

    Auszug aus AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
    Ein Teil der Bevölkerung liegt vor bei einer aufgrund bestimmter objektiver und subjektiver Merkmale von der übrigen Bevölkerung zu unterscheidenden Personenmehrheit, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und damit individuell nicht mehr überschaubar ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.1979, Az. 5 StR 642/78).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
    Hierunter ist ein Verhalten zu verstehen, das auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen einwirkt und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende, feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil oder die betreffende Gruppe zu erzeugen oder zu verstärken (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2008, Az. 3 StR 394/07).
  • OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 2 Ss 413/93

    Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Aylbewerbern als Volksverhetzung; Auslegung

    Auszug aus AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
    Vielmehr werden sie als unterwertig und schädlich dargestellt (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.1994, Az. 2 Ss 413/93).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
    Dabei ist Schmähkritik anzunehmen, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, wobei der Begriff von Verfassungs wegen eng zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 BvR 2973/17).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 2 Ss 147/00

    Bezeichnung von Ausländern als "Sozialparasiten"

    Auszug aus AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
    Vielmehr genügt es, wenn das Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert oder das psychische Klima aufgehetzt wird (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.08.2000, Az. 2 Ss 147/00).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1995 - 2 Ss 21/94
    Auszug aus AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
    Asylbewerber sind aufgrund ihrer Lebenssituation und ihrer sonstigen persönlichen Merkmale als Gruppe von der inländischen Bevölkerung abgrenzbar (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 02. März 1995 - 2 Ss 21/94 -, juris).
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