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AG Duisburg, 14.01.2020 - 92 Ls 6/19 |
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Verfahrensgang
- AG Kamen, 13.11.2019 - 4 Ds 436/18
- AG Duisburg, 14.01.2020 - 92 Ls 6/19
- LG Essen, 30.03.2022 - 65 KLs 41/21
- OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
- BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22
Wird zitiert von ...
- LG Essen, 30.03.2022 - 65 KLs 41/21 Der Angeklagte L wird wegen schweren Raubes unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kamen vom 13.11.2019 (4 Ds 436/18) sowie unter Auflösung der Gesamtstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 14.01.2020 (92 Ls 6/19) und Einbeziehung der dortigen Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von.
Am 14.01.2020 verurteilte ihn das Amtsgericht Duisburg (92 Ls 6/19), rechtskräftig seit dem 22.01.2020, wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Köperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Körperverletzung und versuchten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Weiterhin waren die durch die Urteile des Amtsgerichts Kamen vom 13.11.2019 (4 Ds 436/18) und des Amtsgerichts Duisburg vom 14.01.2020 (92 Ls 6/19) verhängten Einzelstrafen, Freiheitsstrafen von vier, neun, sechs, drei und zwei Monaten einzubeziehen.