Rechtsprechung
AG Duisburg, 14.11.2001 - 60 IN 107/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Funktionelle Zuständigkeit des Richters bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Vorrang der Regelung über die richterliche Neufestsetzung des Stimmrechts gegenüber § 250 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO); Einholen schriftlicher Auskünfte bei den Gläubigern als zulässige ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2002, 502
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 09.04.2020 - 9 T 109/20 Anders als im Fall der Nr. 1 des § 250 InsO genügt zudem der bloße Verdacht oder die abstrakte Möglichkeit unlauteren Herbeiführens der Planannahme nicht für eine Versagung der Bestätigung, sondern kann im Sinne des Beteiligtenschutzes eine Versagung nur bei absoluter Gewissheit über die Kausalität ausgesprochen werden (…MüKo-InsO/Sinz, 4. Aufl., § 250, Rn. 50 m. w. N.; AG Duisburg, Beschl. v. 14.11.2001, NZI 2002, 502).