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   AG Duisburg, 15.11.2021 - 514 C 690/21   

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https://dejure.org/2021,49050
AG Duisburg, 15.11.2021 - 514 C 690/21 (https://dejure.org/2021,49050)
AG Duisburg, Entscheidung vom 15.11.2021 - 514 C 690/21 (https://dejure.org/2021,49050)
AG Duisburg, Entscheidung vom 15. November 2021 - 514 C 690/21 (https://dejure.org/2021,49050)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 11/19

    Wertermittlung; Gutachter; Unparteilichkeit; Grundbuch; Abfindungswert;

    Auszug aus AG Duisburg, 15.11.2021 - 514 C 690/21
    Darüber hinaus hat der Kläger substantiiert unter Bezugnahme auf den gleichen Reparaturbetrieb betreffende Parallelverfahren dargelegt, dass die Firma ... nicht über einen eigenen Lackierbetrieb verfügt (insb. AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 22. Oktober 2019, 7 C 11/19).

    Der Kläger, dessen Vertrauen auf die in Rechnung gestellten und beglichenen Verbringungskosten auch der Höhe nach grundsätzlich schutzwürdig ist, s.o., nahm zur weiteren Darlegung, dass die in Rechnung gestellten Verbringungskosten von EUR 270, 00 netto / EUR 321, 30 brutto auch der Höhe nach üblich sind, erneut auf Parallelverfahren Bezug, wo gerade im Hinblick auf die durch die Firma ... in Rechnung gestellten Verbringungskosten Sachverständigen- bzw. Zeugenbeweis erhoben wurde (AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 15. Dezember 2020, 8 C 57/20; AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 22. Oktober 2019, 7 C 11/19).

  • AG Leverkusen, 29.06.2017 - 20 C 52/17
    Auszug aus AG Duisburg, 15.11.2021 - 514 C 690/21
    Abgesehen davon, dass der Reparaturauftrag mit der Werkstatt zum Zeitpunkt des Auftrags der Erstellung des Reparaturablaufplans bereits abgeschlossen war, handelt es sich auch nicht um eine kostenlos zu erbringende Nebenleistung der Werkstatt, denn ein eigenes Interesse des Geschädigten an einem solchen Ablaufplan ist nicht zu erkennen (AG Leverkusen, Urteil vom 29. Juni 2017, 20 C 52/17).
  • AG Mainz, 26.03.2019 - 80 C 141/18

    Unfallregulierung

    Auszug aus AG Duisburg, 15.11.2021 - 514 C 690/21
    Wenn sich der Schädiger aber durch nähere Angaben zum Reparaturablauf Gewissheit etwa zu Mietwagenkosten verschaffen will, so hat er für den Aufwand aufzukommen, den der Geschädigte zur Beschaffung und Erbringung dieser Angaben erbringen muss (AG Mainz, Urteil vom 26. März 2019, 80 C 141/18; AG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. Februar 2017, 201 C 453/16).
  • AG Gelsenkirchen, 02.02.2017 - 201 C 453/16
    Auszug aus AG Duisburg, 15.11.2021 - 514 C 690/21
    Wenn sich der Schädiger aber durch nähere Angaben zum Reparaturablauf Gewissheit etwa zu Mietwagenkosten verschaffen will, so hat er für den Aufwand aufzukommen, den der Geschädigte zur Beschaffung und Erbringung dieser Angaben erbringen muss (AG Mainz, Urteil vom 26. März 2019, 80 C 141/18; AG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. Februar 2017, 201 C 453/16).
  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

    Auszug aus AG Duisburg, 15.11.2021 - 514 C 690/21
    Sein Vertrauen in die Rechnung ist vor dem Hintergrund schutzwürdig und ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrags reicht dann grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe infrage zu stellen (BGH, Urteil vom 5. Juni 2018, VI ZR 171/16, NJW 2019, 430, Rn. 16 m.w.N.).
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