Rechtsprechung
AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsquote bei Zusammenstoß auf einer Kreuzung zwischen einem nach links abbiegenden Fahrzeug mit einem von rechts bei grün in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeug; Voraussetzungen für einen Haftungsausschlus wegen Unabwendbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …
Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind jedoch zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH NJW 2007, 506;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2011 - I-1 U 152/10, 1 U 152/10).Die für die Abwägung maßgeblichen Umstände müssen sich zudem auf die Schädigung tatsächlich ausgewirkt, also ihren Niederschlag im Unfallgeschehen gefunden haben (BGH NJW 2007, 506).
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (vgl. nur BGH NJW 1992, 1684, 1685 m. w. N. zu § 7 Abs. 2 StVG a. F.). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Aber Voraussetzung für die Haftungsbefreiung ist jedenfalls ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt i. S. von § 276 BGB hinaus (BGH NZV 2005, 305, 306 mwN;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker/ Heß , StVR, 21. Auflage 2010, § 17 Rdn. 8).
- OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 231/04
Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Ausschluss der Haftung wegen "höherer Gewalt"; …
Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Höhere Gewalt ist nämlich nur bei einer Einwirkung von außen gegeben, die außergewöhnlich und nicht abwendbar ist (vgl. OLG Celle, Urt. v. 12.05.2005 - 14 U 231/04, BeckRS 2005, 06223 mwN). - OLG Düsseldorf, 17.01.2005 - 1 U 137/04
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen auf einen in der …
Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander gem. § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG hängt insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2005 - 1 U 137/04). - OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes …
Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind jedoch zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH NJW 2007, 506; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2011 - I-1 U 152/10, 1 U 152/10). - OLG Hamm, 09.01.1990 - 27 U 177/89
Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachzügler im Ampelbereich
Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Er darf daher nur vorsichtig einfahren und nicht ohne weiteres auf die Einräumung des Vorranges vertrauen (OLG Hamm NZV 91, 31). - OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer
Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Absolute Unvermeidbarkeit ist nicht gefordert (OLG Koblenz NZV 2006, 201, 202). - BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten
Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Für die Voraussetzungen des Haftungsausschlusses gemäß § 17 Abs. 3 StVG ist jeweils diejenige Seite darlegungs- und beweisbelastet, die sich auf die Unabwendbarkeit beruft (vgl. nur BGH NZV 2006, 191, 192).
- LG Fulda, 12.11.2019 - 3 O 64/19
Verkehrsunfall: überholender Pkw mit aus Lkw aussteigenden Fahrer
Für die Voraussetzungen des Haftungsausschlusses gemäß § 17 Abs. 3 StVG ist jeweils diejenige Seite darlegungs- und beweisbelastet, die sich auf die Unabwendbarkeit beruft (vergleiche nur BGH NZV 2006, 191, 192; so auch zusammenfassend AG Duisburg, Urteil vom 17.7.2013 - 52 C 1378/13).