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   AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13   

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https://dejure.org/2013,20760
AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13 (https://dejure.org/2013,20760)
AG Duisburg, Entscheidung vom 17.07.2013 - 52 C 1378/13 (https://dejure.org/2013,20760)
AG Duisburg, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 52 C 1378/13 (https://dejure.org/2013,20760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsquote bei Zusammenstoß auf einer Kreuzung zwischen einem nach links abbiegenden Fahrzeug mit einem von rechts bei grün in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeug; Voraussetzungen für einen Haftungsausschlus wegen Unabwendbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind jedoch zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH NJW 2007, 506; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2011 - I-1 U 152/10, 1 U 152/10).

    Die für die Abwägung maßgeblichen Umstände müssen sich zudem auf die Schädigung tatsächlich ausgewirkt, also ihren Niederschlag im Unfallgeschehen gefunden haben (BGH NJW 2007, 506).

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
    Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (vgl. nur BGH NJW 1992, 1684, 1685 m. w. N. zu § 7 Abs. 2 StVG a. F.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
    Aber Voraussetzung für die Haftungsbefreiung ist jedenfalls ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt i. S. von § 276 BGB hinaus (BGH NZV 2005, 305, 306 mwN; Burmann/Heß/Jahnke/Janker/ Heß , StVR, 21. Auflage 2010, § 17 Rdn. 8).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 231/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Ausschluss der Haftung wegen "höherer Gewalt";

    Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
    Höhere Gewalt ist nämlich nur bei einer Einwirkung von außen gegeben, die außergewöhnlich und nicht abwendbar ist (vgl. OLG Celle, Urt. v. 12.05.2005 - 14 U 231/04, BeckRS 2005, 06223 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2005 - 1 U 137/04

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen auf einen in der

    Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
    Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander gem. § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG hängt insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2005 - 1 U 137/04).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

    Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind jedoch zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH NJW 2007, 506; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2011 - I-1 U 152/10, 1 U 152/10).
  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 27 U 177/89

    Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachzügler im Ampelbereich

    Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
    Er darf daher nur vorsichtig einfahren und nicht ohne weiteres auf die Einräumung des Vorranges vertrauen (OLG Hamm NZV 91, 31).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

    Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
    Absolute Unvermeidbarkeit ist nicht gefordert (OLG Koblenz NZV 2006, 201, 202).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
    Für die Voraussetzungen des Haftungsausschlusses gemäß § 17 Abs. 3 StVG ist jeweils diejenige Seite darlegungs- und beweisbelastet, die sich auf die Unabwendbarkeit beruft (vgl. nur BGH NZV 2006, 191, 192).
  • LG Fulda, 12.11.2019 - 3 O 64/19

    Verkehrsunfall: überholender Pkw mit aus Lkw aussteigenden Fahrer

    Für die Voraussetzungen des Haftungsausschlusses gemäß § 17 Abs. 3 StVG ist jeweils diejenige Seite darlegungs- und beweisbelastet, die sich auf die Unabwendbarkeit beruft (vergleiche nur BGH NZV 2006, 191, 192; so auch zusammenfassend AG Duisburg, Urteil vom 17.7.2013 - 52 C 1378/13).
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