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   AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17   

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https://dejure.org/2018,34104
AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17 (https://dejure.org/2018,34104)
AG Duisburg, Entscheidung vom 20.03.2018 - 24 M 2405/17 (https://dejure.org/2018,34104)
AG Duisburg, Entscheidung vom 20. März 2018 - 24 M 2405/17 (https://dejure.org/2018,34104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenerhebung des Gerichtsvollziehers für die persönliche Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 13.04.2015 - 17 W 319/14

    Gerichtliche Überprüfung des Kostenansatzes des Gerichtsvollziehers

    Auszug aus AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
    (vgl.: Aus dem Vorgesagten ergibt sich bereits, dass auch eine Ermessenreduzierung "auf Null" nicht ohne Weiteres durch eine Weisung des Gläubigers hinsichtlich der Art der Zustellung angenommen werden kann (anders wohl aber OLG Köln Rpfleger 2015, 661 obiter für den Fall, dass der Gläubiger "im Einzelfall die Zustellung per Post beauftragt").

    Um den Anforderungen gerecht zu werden, die sich aus den verschiedenen sachlichen Gesichtspunkten, die zu beachten sind, ergeben, muss indes dem Gerichtsvollzieher ein weiter Ermessensspielraum zugestanden werden (OLG Köln Rpfleger 2015, 661).

    Der Senat hält auch die Erwägung für richtig, dass angesichts des Umstandes, dass es sich um ein Massenverfahren handelt, im Einzelfall an die Ermessensausübung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden können und dürfen, um nicht die Effektivität des Verfahrens als solches in Frage zu stellen (OLG Köln Rpfleger 2015, 661).

    (Vgl.: Allerdings stellt dies noch keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 7 Abs. 1 GvKostG dar, denn in dieser seit langem kontrovers diskutierten Frage lag nach einem ersten Beschluss des Oberlandesgerichts Köln -17 W 319/14 - vom 13. April 2015 (Rpfleger 2015, 661), in dem dieses allerdings insoweit Ausführungen nur obiter dictum gemacht hatte, und dem o.a. Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Oktober 2015 (DGVZ 2015, 252 = MDR 2016, 50) zwei Entscheidungen vor, in denen sich zwei unterschiedlichen Oberlandesgerichte in dieser Kosten frage eindeutig positioniert hatten.

  • AG Leipzig, 26.09.2017 - 431 M 16244/17
    Auszug aus AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
    (AG Leipzig, Beschluss vom 26. September 2017 -431 M 16244/17 -, Rn. 24, juris).

    (AG Leipzig, Beschluss vom 26. September 2017 - 431 M 16244/17 -, Rn. 24).

  • AG Duisburg-Hamborn, 19.08.2015 - 20 M 2676/15

    Wahl der Zustellungsart durch den Gerichtsvollzieher

    Auszug aus AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
    (vgl.: Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, weil eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Die hier zur Entscheidung stehende Frage nach den Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens bei der Wahl der Zustellungsart im Rahmen der §§ 192 ff. ZPO wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilt und ergibt sich in einer Vielzahl von Zwangsvollstreckungsverfahren. (AG Duisburg-Hamborn, Beschluss vom 19. August 2015-20 M 2676/15).
  • LG Bückeburg, 13.02.2017 - 4 T 36/16
    Auszug aus AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
    (LG Bückeburg, Beschluss vom 13. Februar 2017 - 4 T 36/16 -, Rn. 23, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 10 W 41/16

    Umfang der vom Gläubiger zu tragenden Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
    Eine unrichtige Sachbehandlung (§ 7 Abs. 1 GvKostG) kommt nämlich nur in Betracht, wenn die erhobenen Kosten durch einen offensichtlichen und schweren Fehler in der Sachbearbeitung verursacht wurden, d.h. durch einen Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen, der offen zutage tritt (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2016, 10 W 41/16).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2016 - 14 W 1/16

    Zustellung der Eintragungsanordnung gem. § 882 c Abs. 2 S. 2 ZPO als Zustellung

    Auszug aus AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
    (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 14 W 1/16 -, Rn).
  • OLG Koblenz, 20.10.2015 - 14 W 675/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Kosten bei persönlicher Zustellung der Ladung zur

    Auszug aus AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
    (Vgl.: Allerdings stellt dies noch keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 7 Abs. 1 GvKostG dar, denn in dieser seit langem kontrovers diskutierten Frage lag nach einem ersten Beschluss des Oberlandesgerichts Köln -17 W 319/14 - vom 13. April 2015 (Rpfleger 2015, 661), in dem dieses allerdings insoweit Ausführungen nur obiter dictum gemacht hatte, und dem o.a. Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Oktober 2015 (DGVZ 2015, 252 = MDR 2016, 50) zwei Entscheidungen vor, in denen sich zwei unterschiedlichen Oberlandesgerichte in dieser Kosten frage eindeutig positioniert hatten.
  • OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 8 W 75/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Kostenansatz bei persönlicher Zustellung einer Ladung

    Auszug aus AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
    Insoweit wird im Einzelnen auf den Beschluss des Senats vom 23.02.2015 (NJW 2015, 2513) verwiesen.
  • RFH, 12.12.1922 - V A 479/22
    Auszug aus AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
    Es fehlt ihm an der nach § 2 Abs. 1 UStG vorgeschriebenen Selbstständigkeit (vgl. hierzu Stadie, UStG, 3. Aufl., § 2 Rn. 37 ff.; Bunjes/Heidner, UStG, 9. Aufl. § 2 Rn. 101; Bunjes/Korn, UStG, 16. Aufl., § 2 Rn. 94 ff; so bereits RFH, Urt. v. 12.12.1922 - V A 479/22, RStBI. 1923, 47), weil er als Beamter gegenüber seinem Dienstherrn trotz der ihm [...] eingeräumten Freiheiten bei der Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen der Dienstaufsicht weisungsgebunden (vgl. Zöller/Lückemann, ZPO, 31.
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