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   AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16   

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https://dejure.org/2020,28755
AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16 (https://dejure.org/2020,28755)
AG Duisburg, Entscheidung vom 20.07.2020 - 45 C 315/16 (https://dejure.org/2020,28755)
AG Duisburg, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 45 C 315/16 (https://dejure.org/2020,28755)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 13.10.1994 - 18 U 42/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden LKW mit einem rechts

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Er hätte daher unmittelbar vor dem Abbiegen sorgfältig den rechten rückwärtigen Straßenraum beobachten und ordnungsgemäße Rückschau halten müssen (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016, Bearbeiter: Burmann, § 9 StVO Rn. 33; OLG Köln, Urteil vom 13.10.1994, 18 U 42/94, Rn. 3 - zitiert nach juris).

    Andernfalls hätte der Zeuge den von dem Beklagten zu 2) geführten PKW der Beklagten zu 1) nämlich zumindest im letzten Moment wahrnehmen und entsprechend reagieren können (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.10.1994, 18 U 42/94, Rn. 4 - zitiert nach juris).

    Zu dieser sicheren Annahme hätte er nämlich allenfalls dann gelangen dürfen, wenn das klägerische Fahrzeug sich nicht nur zur Straßenmitte nach links eingeordnet hätte, sondern darüber hinaus der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt worden wäre (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016, Bearbeiter: Heß, § 5 StVO Rn. 62; OLG Köln, Urteil vom 13.10.1994, 18 U 42/94, Rn. 10 - zitiert nach juris).

    Zwar wiegt grundsätzlich ein Verstoß gegen § 5 Abs. 7 StVO besonders schwer und stellt insofern einen wesentlichen Verursachungsbeitrag dar (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.10.1994, 18 U 42/94, Rn. 13 - zitiert nach juris).

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Dies erfordert ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt i.S. von § 276 BGB hinaus (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl 2016, § 17 Rdn. 8; BGH, Urteil vom 18.01.2005, VI ZR 115/04, Rn. 15 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.03.1992, VI ZR 62/91, Rn. 10 - alles zitiert nach juris).

    Der Fahrer, der sich mit Erfolg auf die Unabwendbarkeit des Unfalls berufen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (BGH, Urteil vom 17.03.1992, VI ZR 62/91, Rn. 10 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Dabei darf sich die Prüfung nicht auf die Frage beschränken, ob der Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein "Idealfahrer" reagiert hat, sondern ist auch auf die weitere Frage zu erstrecken, ob eine "Idealfahrer" überhaupt eine solche Gefahrenlage geraten wäre (BGH, Urteil vom 17.03.1992, VI ZR 62/91, Rn. 11 - zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2005 - 1 U 137/04

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen auf einen in der

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander hängt gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8 - zitiert nach juris).

    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beidseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH, Urteil vom 21.11.2006, VI ZR 115/05, Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8, OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2011, 1 U 152/10, Rn. 7 - alles zitiert nach juris).

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Die Unkostenpauschale ist nach Auffassung des Gerichts i.H.v. 25, 00 EUR erstattungsfähig, § 287 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2011, VIII ZR 171/10, Rn. 27 - zitiert nach juris; Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2016, § 249 Rn. 79 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Bei der Beurteilung von Zeugenaussagen ist von dem methodischen Grundprinzip auszugehen, dass jede Aussage zunächst als unzuverlässig gilt: Die Aussage kann wahr sein oder nicht, so genannte Nullhypothese (BGH v. 30.07.1999, 1 StR 618/98, Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart v. 08.12.2005, 4 Ws 163/05, Rn. 2 - alles zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Dies erfordert ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt i.S. von § 276 BGB hinaus (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl 2016, § 17 Rdn. 8; BGH, Urteil vom 18.01.2005, VI ZR 115/04, Rn. 15 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.03.1992, VI ZR 62/91, Rn. 10 - alles zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beidseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH, Urteil vom 21.11.2006, VI ZR 115/05, Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8, OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2011, 1 U 152/10, Rn. 7 - alles zitiert nach juris).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Bei der Beurteilung von Zeugenaussagen ist von dem methodischen Grundprinzip auszugehen, dass jede Aussage zunächst als unzuverlässig gilt: Die Aussage kann wahr sein oder nicht, so genannte Nullhypothese (BGH v. 30.07.1999, 1 StR 618/98, Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart v. 08.12.2005, 4 Ws 163/05, Rn. 2 - alles zitiert nach juris).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beidseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH, Urteil vom 21.11.2006, VI ZR 115/05, Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8, OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2011, 1 U 152/10, Rn. 7 - alles zitiert nach juris).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
    Erst wenn und soweit der Tatrichter sich positiv davon überzeugt hat, dass die Aussage des Zeugen glaubhaft und der Zeuge persönlich glaubwürdig ist, darf er die von dem Zeugen bekundeten Tatsachen seinem Urteil zugrundelegen BGH v. 13.03.1991, IV ZR 74/90, Rn. 16 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1990 - 5 Ss OWi 8/90
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