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   AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20   

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https://dejure.org/2020,49407
AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20 (https://dejure.org/2020,49407)
AG Duisburg, Entscheidung vom 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20 (https://dejure.org/2020,49407)
AG Duisburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20 (https://dejure.org/2020,49407)
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  • LG Hanau, 26.03.2019 - 4b Qs 26/19

    Bedeutender Fremdschaden ab 1.600,00 EUR

    Auszug aus AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20
    Mit dem BayObLG ist das Gericht der Auffassung, dass bei der Bemessung der Wertgrenze nicht nur, aber eben auch auf den jährlich vom Statistischen Bundesamt berechneten und veröffentlichten Verbraucherpreisindex abgestellt werden kann; hiernach sind die Verbraucherpreise allein von 2002 bis 2018 um über 25% gestiegen (vgl. zur Berechnung LG Hanau, Beschluss vom 26. März 2019 - 4b Qs 26/19 -, Rn. 7, juris): hinzu kommt die seit dem Jahre 2018 eingetretene Preissteigerung.
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RVs 72/10

    Bestimmung des Begriffs des bedeutenden Schadens i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ;

    Auszug aus AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Höhe des eingetretenen Fremdschadens i. S. des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB als bedeutend anzusehen ist, können nur solche Schadenspositionen herangezogen werden, die ziviIrechtlich erstattungsfähig sind (OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2010 - 111-3 RVs 72/10 -, Rn. 10, juris).
  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    Auszug aus AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20
    In neuerer Zeit werden jedoch verbreitet auch Wertgrenzen von 1.400,00 EUR oder 1.500,00 EUR, in einzelnen Fällen auch von 1.600,00 EUR oder 1.800,00 EUR für angemessen erachtet (ausführlich zur aktuellen Rechtsprechung: BayObLG, Beschl. v. 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19, BeckRS 2019, 38522, Rn. 17ff., beck-online).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.12.2019 - 5 Qs 73/19

    Bedeutender Fremdschaden bei Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20
    So sind beispielsweise die Preise für ein Standard-Bergungsfahrzeug zum Abtransport von liegen gebliebenen PKWs bis 7, 49 t zwischen den Jahren 2006 und 2016 um 35, 5 % angestiegen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05. Dezember 2010 - 5 Qs 73/19 -, Rn. 7, juris, mit entsprechenden Quellen).
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