Rechtsprechung
AG Duisburg-Hamborn, 04.10.2019 - 8 C 150/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
Meistbegünstigungsvereinbarung
Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 04.10.2019 - 8 C 150/90
Aus § 242 BGB ergibt sich eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 2007, 1806).