Rechtsprechung
AG Duisburg-Hamborn, 05.01.2007 - 8 C 425/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei der Haftungsabwägung i.R. eines Verkehrsunfalls nach § 17 StVG können nur unstreitige oder bewiesene Tatsachen in die Abwägung einfließen; Grundsätze zur Bestimmung der Haftungsquote i.R. eines Verkehrsunfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)