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   AG Duisburg-Hamborn, 09.04.2015 - 8 C 117/13   

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AG Duisburg-Hamborn, 09.04.2015 - 8 C 117/13 (https://dejure.org/2015,10506)
AG Duisburg-Hamborn, Entscheidung vom 09.04.2015 - 8 C 117/13 (https://dejure.org/2015,10506)
AG Duisburg-Hamborn, Entscheidung vom 09. April 2015 - 8 C 117/13 (https://dejure.org/2015,10506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall auf öffentlichen Parkplatz - Sorgfaltspflichten des Vorfahrtsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 08.12.1994 - 18 U 117/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 09.04.2015 - 8 C 117/13
    Er musste als Vorfahrtsberechtigter auf einem öffentlichen Parkplatz, auf dem die StVO gilt, sogar in besonderem Maße mit Vorfahrtsverletzungen rechnen und hierauf seine Fahrweise einstellen (so OLG Köln, Urteil vom 08.12.1994 - 18 U 117/94, NZV 1995, 401 (LS 1)).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 09.04.2015 - 8 C 117/13
    Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten (so BGH v. 07.02.2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1353 ff. (LS 2 und Rn. 13), zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 19/11

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem rückwärts einparkenden

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 09.04.2015 - 8 C 117/13
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, wobei jedoch auch die Regeln des Anscheinsbeweises gegebenenfalls Anwendung finden können (OLG Düsseldorf vom 11.10.2011, 1 U 19/11, Rn. 6 m. w. N., zitiert nach juris).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZR 13/10

    Verpflichtung des Erstehers eines vermieteten Grundstücks zur Rückzahlung der

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 09.04.2015 - 8 C 117/13
    Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten (so BGH v. 07.02.2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1353 ff. (LS 2 und Rn. 13), zitiert nach juris).
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