Rechtsprechung
AG Duisburg-Hamborn, 24.10.2011 - 7 C 230/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Für einen Ersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall muss der Anspruchsteller substantiiert über evtl. Vorschäden vortragen; Notwendigkeit eines substantiierten Vortrags über evtl. Vorschäden durch den Anspruchsteller bei einem Ersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7; StVG § 17
Für einen Ersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall muss der Anspruchsteller substantiiert über evtl. Vorschäden vortragen; Notwendigkeit eines substantiierten Vortrags über evtl. Vorschäden durch den Anspruchsteller bei einem Ersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall
Kurzfassungen/Presse
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Unfall nach Vorschäden - immer Unfallmanipulation?
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Hamborn, 07.09.2010 - 7 C 230/10
- AG Duisburg-Hamborn, 24.10.2011 - 7 C 230/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation
Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 24.10.2011 - 7 C 230/10
Wird nämlich ein Kfz in einem unfallvorgeschädigten Bereich durch einen erneuten Unfall betroffen, bedarf es der Darlegung des Vorschadens und dessen - nicht notwendig in einer Fachwerkstatt vorgenommener - zumindest aber "§ 29 StVZO-konformen" Reparatur, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324 Rn. 10, zitiert nach Juris).