Rechtsprechung
AG Duisburg-Hamborn, 30.08.2010 - 6 C 140/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,81314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 30.08.2010 - 6 C 140/10
Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 14.10.2008, Az. VI ZR 308/07. - BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 30.08.2010 - 6 C 140/10
Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheilten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation ein gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vormieters beruhen, die durch besondere Unfallsituationen veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2008, Az: VI ZR 234/07 m.w.N).