Rechtsprechung
AG Duisburg-Ruhrort, 05.03.2019 - 9 C 434/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Dashcam-Aufzeichnung, Zulässigkeit der Verwertung, Fahrstreifenwechsel auf der BAB
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Verkehrsunfall: Überfahren gelbe Fahrbahnmarkierung Autobahn
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn, Dashcam und Haftungsabwägung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unachtsamer Spurwechsel im Baustellenbereich und Dashcam-Aufzeichnungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 05.03.2019 - 9 C 434/18
Bei der nach Maßgabe der § 17 StVG, § 254 BGB vorzunehmenden Abwägung dürfen allerdings zu Lasten einer Partei nur solche unfallursächlichen Umstände berücksichtigt werden, auf die sie sich beruft, die unstreitig oder bewiesen sind (BGH, NJW 2000, 3069; NZV 1995, 145). - BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94
Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit
Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 05.03.2019 - 9 C 434/18
Bei der nach Maßgabe der § 17 StVG, § 254 BGB vorzunehmenden Abwägung dürfen allerdings zu Lasten einer Partei nur solche unfallursächlichen Umstände berücksichtigt werden, auf die sie sich beruft, die unstreitig oder bewiesen sind (BGH, NJW 2000, 3069; NZV 1995, 145). - BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17
Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 05.03.2019 - 9 C 434/18
Aufgrund der im Parallelverfahren 9 C 321/18 durch das Gericht, die Klägerin und den Klägervertreter in Augenschein genommenen und auch dem Beklagtenvertreter bekannten Dash-Cam-Aufnahme, die das Gericht im Streitfall unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichts im Urteil vom 15.05.2018, Aktenzeichen VI ZR 233/17 für verwertbar hält, ist partei- und gerichtsbekannt, dass das Klägerfahrzeug unmittelbar vor dem Beklagtenfahrzeug in die linke Fahrspur gefahren ist.