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   AG Duisburg-Ruhrort, 26.09.2017 - 5 C 3/15 BSch   

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https://dejure.org/2017,67237
AG Duisburg-Ruhrort, 26.09.2017 - 5 C 3/15 BSch (https://dejure.org/2017,67237)
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 26.09.2017 - 5 C 3/15 BSch (https://dejure.org/2017,67237)
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 26. September 2017 - 5 C 3/15 BSch (https://dejure.org/2017,67237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verletzung nebenvertraglicher Pflichten aus einem Frachtvertrag durch den Umschlagbetrieb Euroports als Erfüllungsgehilfen des Absenders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 29.05.1998 - 3 U 177/97

    Ersatzansprüche wegen Nutzungsverlustes aus einer Schiffskollision;

    Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 26.09.2017 - 5 C 3/15
    Die Möglichkeit einer Reparatur "bei Gelegenheit" liegt vor, wenn das Schiff ohnehin in die Werft muss oder wenn keine Aufträge vorliegen (OLG Köln, Urteil vom 29.05.1998 AZ 3 U 177/97 BSchRH, juris Stichwort "bei Gelegenheit").

    Es lässt sich im Rahmen der Schadensminderungspflicht keine den Eigentümer des geschädigten Schiffes betreffende Verpflichtung zur Reparatur bei Gelegenheit rechtfertigen, wenn diese Gelegenheit nicht in einem zeitlich absehbaren nahen Zeitpunkt ernsthaft in Betracht kommt (OLG Köln, Urteil vom 29.05.1998 AZ 3 U 177/97 BSchRH, juris Stichwort "bei Gelegenheit").Hier ergab sich offenbar keine Gelegenheit bis zu dem in Rede stehenden Reparaturzeitraum.

  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 48/08

    Anspruch eines bei einer Havarie geschädigten Schiffseigners auf Ersatz des durch

    Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 26.09.2017 - 5 C 3/15
    (OLG Köln Urteil vom 22.01.2008, AZ 3 U 77/2008 juris Stichwort Nutzungsausfallentschädigung; BGH Urteil vom 16.12.2008 AZ VI ZR 48/08 juris Stichwort Nutzungsausfallschaden).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2008 - 22 U 1/08

    Schadensersatz; Auswahl des Reparaturbetriebes; Erforderlichkeit eines

    Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 26.09.2017 - 5 C 3/15
    2.3.2Der Klägerin als Geschädigter oblag der Beweis, dass die als Schadensersatz geltend gemachten Kosten erforderlich waren, um die unfallbedingten Schäden auszugleichen (vgl. Schifffahrtsobergericht OLG Karlsruhe 22 U 1/08 Beschluss vom 05.12.2008 -juris).
  • OLG Köln, 26.06.2018 - 3 U 134/17

    Umfang der gesetzlichen Vertretungsbefugnis eines Versicherungsvertreters

    Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Schifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 26.09.2017 - Az. 5 C 3/15 BSch - werden zurückgewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2018 - L 11 AS 418/17
    Ausweislich des streitgegenständlichen Widerspruchsbescheids vom 09.12.2015 (vgl. insoweit ebenfalls das gegen die Klägerin ergangene Urteil des AG Bremervörde vom 21.09.2016 - 5 C 3/15 -, Bl. 49 ff GA) erfolgte die fälligkeitsbegründende Abrechnung des Vermieters für 2013 jedoch erst am 16.09.2014 bzw. für 2014 erst am 14.01.2015 (vgl. zu diesem Erfordernis für die Fälligkeit einer Betriebskostennachzahlung: BGH, Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 1/06 - Rn 8).
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