Rechtsprechung
   AG Ebersberg, 07.04.2008 - 1 F 157/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,76905
AG Ebersberg, 07.04.2008 - 1 F 157/08 (https://dejure.org/2008,76905)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 07.04.2008 - 1 F 157/08 (https://dejure.org/2008,76905)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 07. April 2008 - 1 F 157/08 (https://dejure.org/2008,76905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,76905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 29.05.2009 - 26 UF 1745/08

    Grundsätze zur Regelung des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern durch die

    Auf die Beschwerde des Kindsvaters vom 03.12.2008 hin werden der Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg vom 07.04.2008 (Az.: 1 F 157/08) insgesamt und der Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg vom 3.11.2008 (Az.: 1 F 491/08) in Ziffer 1 und 2 aufgehoben.

    In einem weiteren Verfahren am Amtsgericht Ebersberg (Az.: 1 F 157/08) erging am 07.04.2008 ein Beschluss, worin beiden Eltern das Sorgerecht für beide Kinder in dem Teilbereich Umgang der Kinder mit der Mutter sowie Durchführung der Therapie von Patrizia und Bestimmung des Therapeuten entzogen und auf einen Pfleger übertragen wurde, wobei als Umgangspflegerin und Pflegerin für die therapeutische Behandlung von Patrizia Frau Claudia G. eingesetzt wurde.

    Die Beschwerde ist zulässig und führt im Ergebnis zur Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Ebersberg vom 07.04.2008 (Az.: 1 F 157/08) insgesamt und des Beschlusses des Amtsgerichts Ebersberg vom 3.11.2008 (Az.: 1 F 491/08) in den Ziffern 1 und 2.

    Soweit der Vater in diesem Zusammenhang angebliche Verfahrensfehler im Verfahren 1 F 157/08 rügt, insbesondere die unterbliebene Bestellung eines Verfahrenspflegers und die fehlende Anhörung der Kinder, kann er damit allerdings nicht durchdringen.

  • OLG München, 08.12.2009 - 26 UF 1745/08
    Auf die Beschwerde des Kindsvaters vom 03.12.2008 hin werden der Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg vom 07.04.2008 (Az.: 1 F 157/08) insgesamt und der Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg vom 3.11.2008 (Az.: 1 F 491/08) in Ziffer 1 und 2 aufgehoben.

    In einem weiteren Verfahren am Amtsgericht Ebersberg (Az.: 1 F 157/08) erging am 07.04.2008 ein Beschluss, worin beiden Eltern das Sorgerecht für beide Kinder in dem Teilbereich Umgang der Kinder mit der Mutter sowie Durchführung der Therapie von Patrizia und Bestimmung des Therapeuten entzogen und auf einen Pfleger übertragen wurde, wobei als Umgangspflegerin und Pflegerin für die therapeutische Behandlung von Patrizia Frau Claudia G. eingesetzt wurde.

    Die Beschwerde ist zulässig und führt im Ergebnis zur Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Ebersberg vom 07.04.2008 (Az.: 1 F 157/08) insgesamt und des Beschlusses des Amtsgerichts Ebersberg vom 3.11.2008 (Az.: 1 F 491/08) in den Ziffern 1 und 2.

    Soweit der Vater in diesem Zusammenhang angebliche Verfahrensfehler im Verfahren 1 F 157/08 rügt, insbesondere die unterbliebene Bestellung eines Verfahrenspflegers und die fehlende Anhörung der Kinder, kann er damit allerdings nicht durchdringen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht