Rechtsprechung
   AG Ebersberg, 11.06.2019 - 9 C 67/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32610
AG Ebersberg, 11.06.2019 - 9 C 67/19 (https://dejure.org/2019,32610)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 11.06.2019 - 9 C 67/19 (https://dejure.org/2019,32610)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 11. Juni 2019 - 9 C 67/19 (https://dejure.org/2019,32610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    "Adoptionsvertrag" bei Hunden aus dem Ausland - Das Papier nicht wert, auf dem er steht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 28.01.2009 - 3 U 186/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Überlassung eines Ponys zu

    Auszug aus AG Ebersberg, 11.06.2019 - 9 C 67/19
    Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 28.01.2009 (3 U 186/08) befasst sich mit einem "Schutzvertrag" mit Übergabe eines Ponys zu Zuchtzwecken und der Frage, wann eine Vertragsstrafe verwirkt ist.
  • LG Essen, 18.01.2011 - 15 S 277/10

    "Tierschutzverein" hat keinen Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe in Höhe von

    Auszug aus AG Ebersberg, 11.06.2019 - 9 C 67/19
    Letztlich sind auch die einzelnen Vertragsbedingungen des Falles unbekannt, der der Entscheidung des Landgerichts Essen vom 18.11.2011 (Az.: 15 S 277/10) zugrunde liegt.
  • AG Krefeld, 01.09.2006 - 7 C 255/06

    Anspruch des Übernehmers einer Hündin gegen den Betreiber eines Tierheimes auf

    Auszug aus AG Ebersberg, 11.06.2019 - 9 C 67/19
    Die von der Klagepartei zitierte Rechtsprechung des Amtsgerichts Krefeld (Urteil vom 01.09.2006, Az.: 7 C 255/06 und des Landgerichts Krefeld vom 13.04.2007, Az.: 1 F 79/06) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da es dort um die Vermittlung eines herrenlosen Tieres durch ein deutsches Tierheim, also einen gänzlich anderen Vermittlungs-Sachverhalt geht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht