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   AG Eckernförde, 31.08.2010 - 6 C 468/10   

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https://dejure.org/2010,75046
AG Eckernförde, 31.08.2010 - 6 C 468/10 (https://dejure.org/2010,75046)
AG Eckernförde, Entscheidung vom 31.08.2010 - 6 C 468/10 (https://dejure.org/2010,75046)
AG Eckernförde, Entscheidung vom 31. August 2010 - 6 C 468/10 (https://dejure.org/2010,75046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf das Behandlungshonorar des Arztes nach § 615 BGB bei Nichtwahrnehmung oder Absage eines fest vereinbarten Behandlungstermins seitens des Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615; BGB § 627; BGB § 628
    Ansprüche auf das Behandlungshonorar des Arztes nach § 615 BGB bei Nichtwahrnehmung oder Absage eines fest vereinbarten Behandlungstermins seitens des Patienten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 17.04.2007 - 1 U 154/06

    Arztvertrag: Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz bei kurzfristiger Absage

    Auszug aus AG Eckernförde, 31.08.2010 - 6 C 468/10
    Bei Vereinbarung bzw. beabsichtigter Vereinbarung eines Ausweichtermins fehlt es an einem Annahmverzug (vgl. nur OLG Stuttgart, VersR 2007, 951).

    Dies muss im Rahmen des § 252 S. 2 BGB zumindest als wahrscheinlich anzunehmen sein (vgl. OLG Stuttgart, Urt. vom 17.04.2007, VersR 2007, 951 m.w.N).

    Dann aber entspricht es gerade nicht dem gewöhnlichen Verlauf, dass bei Wegfall von Behandlungen (24 oder 48 Stunden vor dem Termin) andere Patienten kurzfristig "eingeschoben" werden können, die andernfalls abgewiesen werden müssten (vgl. mit entsprechender Begründung OLG Stuttgart, Urt. vom 17.04.2007, VersR 2007, 951 m.w.N).

  • AG Calw, 16.11.1993 - 4 C 762/93

    Annahmeverzug Honorarausfall

    Auszug aus AG Eckernförde, 31.08.2010 - 6 C 468/10
    1799; AG München NJW 1990, 2939; AG Calw NJW 1994, 3015 ; AG Rastatt NJW-RR 1996, 817; AG Dieburg NJW-RR 1998, 1520).

    Andere Gerichte haben dagegen Vergütungsansprüche - wiederum in unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen und mit unterschiedlicher Begründung - bejaht (LG Konstanz NJW 1994, 3015 ; AG Osnabrück NJW 1987, 2935 für Krankengymnasten; AG Bremen NJW-RR 1996, 819; AG Ludwigsburg NJW-RR 1993, 1695; AG Meldorf NJW-RR 2003, 1029 für den Fall des Nichterscheinens ohne vorherige Terminsabsage).

  • AG Meldorf, 18.11.2002 - 83 C 1404/02

    Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs aus einem ärztlichen Behandlungsvertrag;

    Auszug aus AG Eckernförde, 31.08.2010 - 6 C 468/10
    Andere Gerichte haben dagegen Vergütungsansprüche - wiederum in unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen und mit unterschiedlicher Begründung - bejaht (LG Konstanz NJW 1994, 3015 ; AG Osnabrück NJW 1987, 2935 für Krankengymnasten; AG Bremen NJW-RR 1996, 819; AG Ludwigsburg NJW-RR 1993, 1695; AG Meldorf NJW-RR 2003, 1029 für den Fall des Nichterscheinens ohne vorherige Terminsabsage).
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