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   AG Eggenfelden, 16.08.2004 - 1 C 196/04   

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https://dejure.org/2004,7039
AG Eggenfelden, 16.08.2004 - 1 C 196/04 (https://dejure.org/2004,7039)
AG Eggenfelden, Entscheidung vom 16.08.2004 - 1 C 196/04 (https://dejure.org/2004,7039)
AG Eggenfelden, Entscheidung vom 16. August 2004 - 1 C 196/04 (https://dejure.org/2004,7039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Veranlassung der Löschung von gegenüber einem Online-Auktionshaus abgegebenen negativen Bewertungen hinsichtlich des Klägers; Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Unterstellung einer falschen Behauptung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1 GG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktion - negative Bewertungen und Löschungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsschutz gegen negative Bewertungen bei Online-Auktionen

  • beck.de (Leitsatz)

    Löschen einer Bewertung bei eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen negative Bewertungen bei Online-Auktionen

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 132
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 16.06.2005 - 28 O 304/05

    Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch i.R.d. eBay-Bewertungssystems;

    Der methodische Ansatz des Amtsgerichts Erlangen ist daher mit Recht von anderen Gerichten, die sich vorher und nachher mit der Frage nach eBay-Bewertungen beschäftigt haben, nicht wieder aufgegriffen worden (vgl. AG Eggenfelden, Urteil vom 16.8.2004 - 1 C 196/04, MMR 2005, 132; LG Konstanz, Urteil vom 28.7.2004 - 11 S 31/04, MMR 2005, 54: AG Koblenz, Urteil vom 2.4.2004 - 142 C 330/04, MMR 2004, 638; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.2.2004 - 12 O 6/04, MMR 2004, 496, vgl. auch Kammer, Urt. v. 19.2.2003, Az: 28 O 703/02).
  • AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05

    Verpflichtung zur Rücknahme einer eBay-Bewertung

    Im Hinblick auf die geschilderten Äußerungen der Klägerin muß die Abwägung der widerstreitenden Interessen hierbei zu Gunsten des Beklagten ausgehen (vgl. auch AG Eggenfelden, Urteil vom 16.08.2004, Az.: 1 C 196/04 ).
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