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   AG Eilenburg, 23.01.2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21483
AG Eilenburg, 23.01.2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05 (https://dejure.org/2006,21483)
AG Eilenburg, Entscheidung vom 23.01.2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05 (https://dejure.org/2006,21483)
AG Eilenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05 (https://dejure.org/2006,21483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Erteilung einer Weisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Jugendgerichtsgesetz (JGG) durch das erkennende Gericht; Vereinbarkeit des § 36a Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) mit Art. 92 GG und Art. 104 GG vor dem ...

  • dijuf.de PDF

    § 36 a Abs. 1 S. 1 SGB VIII
    Frage der Verfassungswidrigkeit des § 36 a Abs. 1 S. 1 SGB VIII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht: Einschreiten des Jugendamtes und Richtervorbehalt bei innerfamiliären Konflikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus AG Eilenburg, 23.01.2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05
    Nach Wortlaut und Begründung des Regierungsentwurfes zu dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG, BT Drs 15/3676, S. 26 und 36) sollte § 36 a SGB VIII unter Bezugnahme auf BVerwGE 112, 98 nach seinem ursprünglichen Wortlaut zwar lediglich der Praxis der Selbstbeschaffung durch vermeintlich Anspruchsberechtigte selbst und durch fachfremde Institutionen Einhalt gebieten und dadurch zu Entlastungen in einem Umfang von 100 Millionen EUR jährlich führen.

    Diese Praxis steht im Widerspruch zur Systematik des SGB VIII , das den Jugendämtern die Funktion eines Leistungsträgers zuweist, der die Kosten grundsätzlich nur dann trägt, wenn er selbst vorab auf der Grundlage des SGB VIII und dem dort vorgesehenen Verfahren über die Eignung und Notwendigkeit der Hilfe entschieden hat (vgl. auch BVerwGE 112, 98 )." (S. 26).

  • BVerfG, 04.07.1967 - 2 BvL 10/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der gebührenpflichtigen Verwarnung im

    Auszug aus AG Eilenburg, 23.01.2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Richtervorbehalt (BVerfGE 8, 197 ff; 22, 125 ff und insbesondere 22, 49, 80) wesentlich auf das im Schuldspruch zum Ausdruck kommende Unwerturteil abgestellt; Gegenstand dieser Entscheidungen war jedoch jeweils eine Bestimmung einzelner Materien, die dem Richtervorbehalt unterfallen (der Ausspruch von Strafen, in Abgrenzung zur Befugnis, Verwarnungen oder Bußgelder zu erlassen).
  • BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 510/52

    Bußgeldverfahren

    Auszug aus AG Eilenburg, 23.01.2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Richtervorbehalt (BVerfGE 8, 197 ff; 22, 125 ff und insbesondere 22, 49, 80) wesentlich auf das im Schuldspruch zum Ausdruck kommende Unwerturteil abgestellt; Gegenstand dieser Entscheidungen war jedoch jeweils eine Bestimmung einzelner Materien, die dem Richtervorbehalt unterfallen (der Ausspruch von Strafen, in Abgrenzung zur Befugnis, Verwarnungen oder Bußgelder zu erlassen).
  • BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Durchführung und Finanzierung

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Eilenburg vom 23. Januar 2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05 jug -.
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