Rechtsprechung
   AG Eilenburg, 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09   

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https://dejure.org/2009,20986
AG Eilenburg, 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09 (https://dejure.org/2009,20986)
AG Eilenburg, Entscheidung vom 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09 (https://dejure.org/2009,20986)
AG Eilenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09 (https://dejure.org/2009,20986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Messfotos von Geschwindigkeitsüberschreitung unterliegen einem Beweisverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Rechtsgrundlage für Messfotos? AG Eilenburg spricht nach ESO-Messung frei

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus AG Eilenburg, 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.08.2009, AZ: 2 BvR 941/08 entschieden, dass die mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommene Geschwindigkeitsmessung aufgrund eines Erlasses eines Ministeriums unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar und daher willkürlich sei, weshalb die dort vorgelegte Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet sei.

    Damit liegt nach Auffassung des Gerichts keine gesetzliche Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht, verhältnismäßig ist, wo Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt sind (BVerfG, 2 BvR 941/08), vor.

  • OLG Bamberg, 15.10.2009 - 2 Ss OWi 1169/09

    Ermittlung von Abstandsunterschreitungen: Rechtsgrundlage für Bildaufnahmen im

    Auszug aus AG Eilenburg, 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09
    Das Gericht folgt damit nicht der Rechtsauffassung des OLG Bamberg in seinem Beschluss vom 15.10.2009, Az.: 2 Ss OWi 1169/09.
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus AG Eilenburg, 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09
    Ob dies so ist, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (BVerfG NJW 2007, 1345 f., siehe auch BVerfGE 103, 142 ff.).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Auszug aus AG Eilenburg, 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09
    Es wird aber erstellt, bevor dieser Verdacht besteht, es sei denn, dass man davon ausgeht, dass die Technik einen Verdacht erheben kann, was jedoch der bisherigen Rechtsprechung widersprechen würde, dass es stets der Erkennbarkeit eines "Willens" bedarf, um ein Verfahren gegen einen Betroffenen in Gang zu setzen (OLG Dresden Ss Owi 886/04, BGH 5 StR 578/05).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus AG Eilenburg, 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09
    Ob dies so ist, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (BVerfG NJW 2007, 1345 f., siehe auch BVerfGE 103, 142 ff.).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus AG Eilenburg, 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09
    Sofern die Vertreterin der Verwaltungsbehörde in der Hauptverhandlung bekundete, dass darüber hinaus eine Ermächtigungsgrundlage in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs gesehen wird, handelt es sich dabei um kein Gesetz im Sinn des Art. 20 Abs. 3 sowie Art. 97 Abs. 1 GG und kann nicht Maßstab richterlicher Kontrolle sein (BVerfGE 78, 214).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 3 RBs 8/10

    Verwertbarkeit von verdachtslos gefertigten Videoabstandsmessungen

    Damit besteht ein Beweiserhebungsverbot (ebenso für vergleichbare Systeme OLG Oldenburg DAR 2010, 32, 33; AG Eilenburg, Urteil vom 28.10.2009 [5 OWi 256 Js 32476/09]; DAR 2009, 657, 658; AG Grimma DAR 2009, 659; StRR 2009, 478; AG Meißen , Urteil vom 16.12.2009 [13 OWi 705 Js 32778/09]; VRR 2009, 472; jeweils mit überzeugender Begründung; a.A. OLG Bamberg NJW 2010, 100, 101; AG Schweinfurth DAR 2009, 660, 661/662).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2010 - 1 Ss OWi 23 Z/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Herstellung von Lichtbildern und Bildaufzeichnungen

    15 cc) Der Senat folgt nicht der zum Teil vertretenen Auffassung, dass bei derartigen Sachverhalten ein Tatverdacht erst auf der Grundlage der bereits gefertigten Lichtbilder begründet werden könne und das Foto mithin aufgenommen werde, bevor ein möglicher Verdacht vorliege (so AG Eilenburg, Urt. v. 28. Dezember 2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09; AG Grimma, Urt. v. 22. Oktober 2009 - 3 OWi 151 Js 33023/09, jeweils in Juris).
  • OLG Koblenz, 04.03.2010 - 1 SsBs 23/10

    Bußgeldverfahren wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes auf der Autobahn:

    b) Sieht man demgegenüber die Herstellung der Nahaufnahme als eine nicht unter 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO fallende Maßnahme der "Spurensicherung" im weitesten Sinne an (so wohl AG Eilenburg v. 28.10.2009 - 5 Owi 256 Js 32476/09 - juris Rn. 20), ergibt sich die Ermächtigungsgrundlage aus § 163 b Abs. 1 StPO.
  • OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 1 Ss OWi 124 B/10

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Der Senat folgt nicht der zum Teil von Untergerichten vertretenen Auffassung, dass bei derartigen Sachverhalten ein Tatverdacht erst auf der Grundlage der bereits gefertigten Lichtbilder begründet werden könne und das Foto mithin aufgenommen werde, bevor ein möglicher Verdacht vorliege (so AG Eilenburg, Urt. v. 28. Dezember 2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09; AG Grimma, Urt. v. 22. Oktober 2009 - 3 OWi 151 Js 33023/09, jeweils in Juris).
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