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AG Eilenburg, 30.09.2021 - 8 OWi 956 Js 12381/21 |
Zitiervorschläge
AG Eilenburg, Entscheidung vom 30. September 2021 - 8 OWi 956 Js 12381/21 (https://dejure.org/2021,43016)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Leivtex XV3 Messung, Verwertbarkeit, Absehen vom Fahrverbot
- verkehrslexikon.de
Umgang mit Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät LEIVTEC XV3 festgestellt wurden
- IWW
- bussgeldsiegen.de
Leivtec XV3 Geschwindigkeitsmessung - Verwertbarkeit - Absehen vom Fahrverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Leivtex XV3 - Einspruch und Fahrverbot
Wird zitiert von ... (2)
- AG Eilenburg, 25.11.2021 - 8 OWi 951 Js 14242/21
Keine Regelfahrverbotsanordnung beo Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem …
Vielmehr schließen sich im vorliegenden Fall an eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen durchgreifende verfahrensökonomische Erwägungen an (so bereits AG Eilenburg, Urt. v. 30.09.2021 - 8 OWi 956 Js 12381/21 -, juris für den Fall einer Regelfahrverbotsanordnung). - AG Eilenburg, 08.12.2021 - 8 OWi 953 Js 56143/20
Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 - Ausgleich etwaiger Messungenauigkeiten
Es ist zwar zutreffend, dass es sich bei dem verwendeten Messgerät LEIVTEC XV3 auch nach dem Abschlussbericht der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nicht mehr um ein solches handelt, auf das die Voraussetzungen zur Annahme eines standardisierten Messverfahrens Anwendung finden können (vgl. bereits AG Eilenburg, Urt. v. 30.09.2021 - 8 OWi 956 Js 12381/21 -, juris; ferner BayObLG, Beschl. v. 12.08.2021 - 202 ObOWi 880/21 -, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 10.06.2021 - 6 Rb 26 Ss 133/21 -, BeckRs 2021, 14050; OLG Celle, Beschl. v. 18.06.2021 - 2 Ss [OWi] 69/21 -, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.07.2021 - 2 Ss [OWi] 170/21 und Beschl. v. 26.08.2021 - 2 Ss [OWi] 199/21 -, beide juris; OLG Hamm, Beschl. v. 16.09.2021 - III-1 Rbs 115/21 -, BeckRS 2021, 28656; a. A. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.08.2021 - II OLG 26/21 -, juris); jedoch folgt aus diesem Umstand nach Auffassung des Gerichts nicht, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Tatbegehung als ungeeicht anzusehen war und insoweit nicht hätte verwendet werden dürfen.