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   AG Einbeck, 11.11.2011 - 2 C 191/11   

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https://dejure.org/2011,49461
AG Einbeck, 11.11.2011 - 2 C 191/11 (https://dejure.org/2011,49461)
AG Einbeck, Entscheidung vom 11.11.2011 - 2 C 191/11 (https://dejure.org/2011,49461)
AG Einbeck, Entscheidung vom 11. November 2011 - 2 C 191/11 (https://dejure.org/2011,49461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bremer-inkasso.de

    BGB §§ 280, 286
    Kostenerstattung / Kosten eines Inkassounternehmens / Keine Minderung deshalb, weil Rechtsanwaltsgebühren teilweise anzurechnen gewesen wären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bad Segeberg, 07.10.2014 - 17a C 115/14

    Verzugsschaden: Angabe eines Zahlungsziels in der Rechnung als befristete

    Einen erstattungsfähigen Verzugsschaden stellen Kosten für die Einholung eines Handelsregisterauszuges nur dar, wenn für den Gläubiger ein konkreter Anlass hierfür bestand, etwa für den Fall einer Umfirmierung oder eines Geschäftsführerwechsels (Anschluss an OLG Brandenburg, Urt. v. 25. September 2008, 12 U 78/07, juris Rn. 34; OLG Bamberg, Beschl. v. 10. Januar 2008, 4 W 148/07, juris Rn. 14; entgegen LG Konstanz, Urt. v. 5. August 2013, 2 O 128/13, juris Rn. 50; AG Einbeck, Urt. v. 11. November 2011, 2 C 191/11, juris Rn. 10; AG Kehl, Urt. v. 26. April 2011, 4 C 19/11, juris Rn. 12) oder wenn der Schuldner seine Rechtsform und/oder Vertretungsverhältnisse verschleiert.(Rn.25).

    Soweit in der Rechtsprechung zum Teil ohne weiteres von der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Handelsregisterauszuges ausgegangen wird (so ohne nähere Begründung LG Koblenz, Urt. v. 05.08.2013 - 2 O 128/13, juris Rn. 50; AG Einbeck, Urt. v. 11.11.2011 - 2 C 191/11, juris Rn. 10; AG Kehl, Urt. v. 26.04.2011 - 4 C 19/11, juris Rn. 12), kann das Gericht dem nicht folgen.

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