Rechtsprechung
AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Hinweispflicht auf ausländische Fahrzeugpapiere in eBay-KFZ-Verkaufsanzeige
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrzeugverkauf - Hinweispflicht auf ausländische Fahrzeugpapiere
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Hinweispflicht auf ausländische Fahrzeugpapiere in eBay-KFZ-Verkaufsanzeige
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
EBay-KFZ-Verkäufer muss auf ausländische Zulassungspapiere hinweisen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.03.1997 - VIII ZR 15/96
Abgrenzung zwischen Schlecht- und Falschlieferung
Auszug aus AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10
Arglistig verschweigt der Verkäufer einen Fehler, wenn er drei Dinge weiß oder zumindest billigend in Kauf nimmt: erstens, dass die Kaufsache einen Mangel hat, zweitens, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und drittens, dass der Käufer die Sache in Kenntnis des Mangels nicht oder jeden falls nicht zum vereinbarten Preis kaufen würde (BGH 109, 327; 117, 318; 117, 336; 132, 55; NJW 90, 42; 94, 253; 95, 1549; 96, 1465; 97, 1914). - BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83
Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der …
Auszug aus AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10
Täuschungsabsicht ist dazu nicht nötig, grobe Fahrlässigkeit genügt (BGH NJW 77, 1055; 85, 1769). - BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 283/75
Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers
Auszug aus AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10
Täuschungsabsicht ist dazu nicht nötig, grobe Fahrlässigkeit genügt (BGH NJW 77, 1055; 85, 1769).
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04
Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs
Auszug aus AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10
Die Widerklage ist begründet, da der Käufer einer mangelhaften Sache auch gem. § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen hat, wenn er wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt (BGHZ 163, 381 = NJW 2005, 2848). - BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88
Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum
Auszug aus AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10
Arglistig verschweigt der Verkäufer einen Fehler, wenn er drei Dinge weiß oder zumindest billigend in Kauf nimmt: erstens, dass die Kaufsache einen Mangel hat, zweitens, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und drittens, dass der Käufer die Sache in Kenntnis des Mangels nicht oder jeden falls nicht zum vereinbarten Preis kaufen würde (BGH 109, 327; 117, 318; 117, 336; 132, 55; NJW 90, 42; 94, 253; 95, 1549; 96, 1465; 97, 1914). - BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
Auszug aus AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10
Arglistig verschweigt der Verkäufer einen Fehler, wenn er drei Dinge weiß oder zumindest billigend in Kauf nimmt: erstens, dass die Kaufsache einen Mangel hat, zweitens, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und drittens, dass der Käufer die Sache in Kenntnis des Mangels nicht oder jeden falls nicht zum vereinbarten Preis kaufen würde (BGH 109, 327; 117, 318; 117, 336; 132, 55; NJW 90, 42; 94, 253; 95, 1549; 96, 1465; 97, 1914). - BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 89/95
Zusicherung von Eigenschaften bei Kauf einer EDV-Anlage
Auszug aus AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10
Arglistig verschweigt der Verkäufer einen Fehler, wenn er drei Dinge weiß oder zumindest billigend in Kauf nimmt: erstens, dass die Kaufsache einen Mangel hat, zweitens, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und drittens, dass der Käufer die Sache in Kenntnis des Mangels nicht oder jeden falls nicht zum vereinbarten Preis kaufen würde (BGH 109, 327; 117, 318; 117, 336; 132, 55; NJW 90, 42; 94, 253; 95, 1549; 96, 1465; 97, 1914). - BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92
Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks
Auszug aus AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10
Arglistig verschweigt der Verkäufer einen Fehler, wenn er drei Dinge weiß oder zumindest billigend in Kauf nimmt: erstens, dass die Kaufsache einen Mangel hat, zweitens, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und drittens, dass der Käufer die Sache in Kenntnis des Mangels nicht oder jeden falls nicht zum vereinbarten Preis kaufen würde (BGH 109, 327; 117, 318; 117, 336; 132, 55; NJW 90, 42; 94, 253; 95, 1549; 96, 1465; 97, 1914). - BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
Auszug aus AG Eisenach, 29.09.2011 - 54 C 295/10
Arglistig verschweigt der Verkäufer einen Fehler, wenn er drei Dinge weiß oder zumindest billigend in Kauf nimmt: erstens, dass die Kaufsache einen Mangel hat, zweitens, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und drittens, dass der Käufer die Sache in Kenntnis des Mangels nicht oder jeden falls nicht zum vereinbarten Preis kaufen würde (BGH 109, 327; 117, 318; 117, 336; 132, 55; NJW 90, 42; 94, 253; 95, 1549; 96, 1465; 97, 1914).