Rechtsprechung
   AG Eisleben, 15.07.2016 - 21 C 64/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30021
AG Eisleben, 15.07.2016 - 21 C 64/16 (https://dejure.org/2016,30021)
AG Eisleben, Entscheidung vom 15.07.2016 - 21 C 64/16 (https://dejure.org/2016,30021)
AG Eisleben, Entscheidung vom 15. Juli 2016 - 21 C 64/16 (https://dejure.org/2016,30021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 249 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 287 ZPO
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bagatellgrenze für die Einholung eines Sachverständigengutachtens; Einwand der fehlenden Reparaturabsicht

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Eisleben verurteilt den bei der VHV versicherten Unfallverursacher zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten unter Abweisung der Anwaltskosten mit Urteil vom 15.7.2016 - 21 C 64/16 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Prozentuale Begrenzung der Nebenkosten abgelehnt - Bagatellschadengrenze

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Eisleben, 15.07.2016 - 21 C 64/16
    Bei dieser Frage handelt es sich entgegen der Ansicht des Beklagten nicht erst um eine solche der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB), sondern um die bereits im Rahmen des § 249 Abs. 1 BGB zu beantwortende Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit, so dass die Darlegungs- und Beweislast hierfür beim Geschädigten liegt (vgl.: BGH, Urteil vom 30. November 2004, VI ZR 365/03, Rdnr. 17, zitiert nach juris, veröffentlicht auch in NJW 2005, 356).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht