Rechtsprechung
AG Eisleben, 17.03.2011 - 23 C 220/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
VN der HUK Coburg zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05
Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts
Auszug aus AG Eisleben, 17.03.2011 - 23 C 220/10
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 31.10.2006 (VI ZR 261/05) für einen "durchschnittlichen" bzw. einen "normalen" Verkehrsunfall eine 1, 3 Geschäftsgebühr für gerechtfertigt erachtet und ausgeführt, dass in durchschnittlichen Fällen die Schwellengebühr von 1, 3 eine Regelgebühr darstellt. - OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Eisleben, 17.03.2011 - 23 C 220/10
Nach der vom Kläger zit. Rechtsprechung des OLG Naumburg (Urteil vom 20.01.2006 -4 U 49/05), der sich das Gericht insoweit anschließt, ist der Kfz-Sachverständige, den der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall hinzuzieht, kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten, dessen etwaiges Verschulden ihm nach §§ 254 Abs. 2 S.2, 278 BGB zugerechnet würde.