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   AG Ellwangen/Jagst, 14.01.2022 - 6 OWi 3/22   

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https://dejure.org/2022,772
AG Ellwangen/Jagst, 14.01.2022 - 6 OWi 3/22 (https://dejure.org/2022,772)
AG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 14.01.2022 - 6 OWi 3/22 (https://dejure.org/2022,772)
AG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 6 OWi 3/22 (https://dejure.org/2022,772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Einsicht, Messunterlagen, Lebensakte, Beschilderungsplan

  • bussgeldsiegen.de

    Bussgeldverfahren - Anspruch auf Daten der kompletten Messserie

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Betroffenen im

    Auszug aus AG Ellwangen/Jagst, 14.01.2022 - 6 OWi 3/22
    Nicht von Relevanz ist dabei nach der Entscheidung des BVerfG, ob die Bußgeldbehörde oder das Gericht die in Rede stehende Information zur Überzeugung von dem Verstoß für erforderlich erachtet, vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021, 4 Rb 12 Ss 1094/20 (anders wohl: Bay-ObIG, Beschluss vom 04.01.2021, 202 OBOWi 1532/20, BeckRS 2021, 1).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus AG Ellwangen/Jagst, 14.01.2022 - 6 OWi 3/22
    Nachdem der Verteidiger vorgetragen hat, er bedürfe der Daten der kompletten Messserie, um die Vollständigkeit des Messfilms und das Vorliegen von Besonderheiten im Rahmen der Messungen zu überprüfen (vgl. Schriftsatz vom 25.11.2021), war aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 12.11.2020 (2 BvR 1616/18, BeckRS 2020, 34958) der Bußgeldbehörde aufzugeben, die digitalen Daten der kompletten Messserie des Tattages an den Verteidiger herauszugeben.
  • BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20

    Anspruch auf Einsichtnahme in Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen

    Auszug aus AG Ellwangen/Jagst, 14.01.2022 - 6 OWi 3/22
    Nicht von Relevanz ist dabei nach der Entscheidung des BVerfG, ob die Bußgeldbehörde oder das Gericht die in Rede stehende Information zur Überzeugung von dem Verstoß für erforderlich erachtet, vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021, 4 Rb 12 Ss 1094/20 (anders wohl: Bay-ObIG, Beschluss vom 04.01.2021, 202 OBOWi 1532/20, BeckRS 2021, 1).
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