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AG Ellwangen/Jagst, 18.03.2014 - 2 C 458/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Würzburg, 23.06.2014 - 34 C 2969/13 Daher kann die Beklagte vorliegend der Klägerin die Abrechnung nicht berechtigter Kosten entgegenhalten (so auch AG Ellwangen Urt. v. 18.3.2014 - 2 C 458/13 -).
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 13.01.2015 - 10 C 233/14
Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten
Wenn auch der Geschädigte selbst dies nicht erkennen musste, so muss sich doch das Abschleppunternehmen und gem. § 404 BGB auch die Klägerin diesen Einwand entgegen halten lassen (vgl. AG Ellwangen v. 18.03.2014, Az.: 2 C 458/13).